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Fragen von Herrn Frank Kuschel (Kommunalpolitischer Sprecher der Partei „DIE LINKE“ im Thüringer Landtag) zur „Lützowstraße“ in Jena-Lichtenhain

Ausschnitt aus dem Schreiben Frank Kuschel zur Luetzowstrasse - Abbildung © Stadt Jena KSJ mit freundlicher Genehmigung von Herrn Frank Kuschel
Ausschnitt aus dem Schreiben Von Herrn Frank Kuschel (DIE LINKE) zur „Lützowstraße“ an den Oberbürgermeister der Satdt Jena – Abbildung © Stadt Jena KSJ (veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung von Herrn Frank Kuschel)

Der Kommunalpolitische Sprecher der Partei DIE LINKE im Thüringer Landtag, Herr MDL Frank Kuschel, hat mit Datum vom 05.05.2015 Fragen zur „Lützowstraße“ in Jena-Lichtenhain an Dr. Albrecht Schröter, den Oberbürgermeister der Stadt Jena, gestellt.

Diese Fragen wird die Stadt Jena in Kürze beantworten. Vorab aber allen unseren Lesern das Schreiben von Herrn MDL Frank Kuschel zur Kenntnis, welches wir mit seiner freundlichen Genehmigung veröffentlichen. Man findet es HIER!

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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