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KSJ warb erfolgreich beim Ortsteilrat Winzerla für den Absichtsbeschluss zur Verbesserung bzw. grundhaften Erneuerung der „Bauersfeldstraße“

Sitzung des Ortsteilrates Winzerla - Foto © MediaPool Jena
Sitzung des Ortsteilrates Winzerla – Foto © MediaPool Jena

Am 11. Mai 2015 tagte der Ortsteilrat Winzerla in der Aula der Gallileo-Schule in Winzerla. Thema war unter anderem der Absichtsbeschluss Nr. 15/0306-BV zur Verbesserung bzw. grundhaften Erneuerung der „Bauersfeldstraße“ im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung. Der Stadtentwicklungsausschuss hatte die Vorlage bereits am 23. April 2015 zur Kenntnis genommen und vorberaten und wird am 28. Mai 2015 entgültig hierüber entscheiden.

Zur Vorlage gab der Abteilungsleiter Beiträge beim Kommunalservice Jena, Herr Sauer, Auskunft und erläuterte darüber hinaus auch allgemeine Dinge zur Beitragserhebung im Freistaat nach § 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes. Auch auf die Frage der späteren Bezahlung von Beiträgen ging Sauer ein.

Der Ortsteilrat hatte abschließend bezüglich des Absichtsbeschlusses zur „Bauersfeldstraße“ weder Fragen noch Bedenken.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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