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Kuriose Dinge aus dem Beitragsrecht (3): „Stirnlampen statt Straßenlaternen“ – Ideen zur Kosteneinsparung aus Sachsen-Anhalt

LED Strassenbeleuchtung in der Pruessingstrasse in Jena - Foto  © Stadt Jena KSJ Vitzthum
LED Straßenbeleuchtung in der Prüssingstraße in Jena – Foto © Stadt Jena KSJ Vitzthum

„Radio Brocken“ vermeldete es als erstes Medium, kurz danach titelte die BILD-Zeitung in großen Lettern: „Wir sollen Stirnlampen tragen … weil unser Bürgermeister bei der Straßenbeleuchtung sparen will.“ – Was ist geschehen? Wo ist es geschehen und was ist da los?

Stirnlampen auf dem Kopf der Einwohner – statt neue Laternen am Straßenrand? Das erscheint zuerst als eine groteske Idee. Aber genau diese Eingebung hatte im Jahre 2013 Danny Kavalier, Bürgermeister der Stadt Hettstedt in Sachsen-Anhalt im südlichen Harz-Vorland (= 14.800 Einwohner), und er tat sie seinen Bürgern kund. Zwar soll dies dort nicht flächendeckend passieren, aber zumindest in vorerst zwei öffentlichen Straßen sollen dort die Straßenlampen abgeschalt werden und zwar – wie könnte es andes sein – um Geld zu sparen.

Während die betroffenen Bürger im neuen „Dunkel“ Straftaten befürchten rät Kavalier den betroffenen Anwohnern und Garagenpächtern, nächtens mobile Lampen mitzuführen. Und den Worten folgten auch schon Taten, denn einige Lichtmasten in der „Fichtestraße“ in Hettstedt zieren seit Kurzem dicke rote Sicherheitsstreifen, damit man sie im Lichte der Stirn- oder Taschenlampen nicht übersehen werden. Zugleich kennzeichnen die Streifen, welche Straßenlaternen von der Stadt Hettstedt abgeschaltet wurden.

BILD Schlagzeile aus dem Jahre 2014 - Abbildung © MediaPool Jena
BILD Schlagzeile aus dem Jahre 2014 – Abbildung © MediaPool Jena

Und die Stadt Hettstedt will / muss nicht nur in der „Fichtestraße“ sparen sondern auch die Beleuchtung der Gewerbegebiete steht im Fokus. „Wir haben Gewerbegebiete, die sind besser beleuchtet als der Leipziger Flughafen“, berichtete Bürgermeister Kavalier in einer Hauptausschusssitzung. Dort wolle die Stadt allerdings nicht abschalten sonder in Art „Dimmung“ investieren. Wie oft in solchen Fällen formiert sich nun sogar evt. eine Bürgerintiative gegen die Spar-Pläne und deren möglicher Chef Erwin Tange hat dem Stadtoberhaupt sogar schon einen Gegenvorschlag zur Beleuchtungssituation in der „Fichtestraße“ gemacht. Die Antwort indes war ernüchternd für ihn, denn sein Vorschlag, zwei andere Lampen unweit des Komplexes abzuschalten und dafür die, die Straßenlaternen, welche die Garagen beleuchten, wieder anzuschalten, wurde abgelehnt.

Besonders geärgert hat Anwohner eine Passage in Kavaliers Antwortschreiben, das in der „Mitteldeutschen Zeitung“ zitiert wird. Es geht darum, dass „Straßenbeleuchtung Straßen beleuchten soll und keine Garagen“ und dass „erwartet werden (kann), dass sich die Garagenpächter (…) entsprechend ausrüsten, gegebenenfalls eine Stirn- oder Handlampe bei sich führen.“ Danny Kavalier, von Hause aus Jurist, bestätigte der „Mitteldeutschen Zeitung“, dass es inzwischen bereits mehrere Beschwerden von Bürgern gegen seine Sparmaßnahmen gebe, jedoch seien seine Antwortbriefe „ehrlich und schonungslos“. Der Bürgermeister weiter: „Es besteht keine gesetzlich vorgegebene Beleuchtungspflicht für Kommunen in Sachsen-Anhalt“. Weshalb aber die Idee mit den Stirnlampem? Selbst bei der schmerzlichsten Körperverletzung habe sich die Kommune nichts vorzuwerfen, wird der Jurist zitiert. Kavalier: „Wenn der Bürger weiß, dass er sich an eine Gefahrenstelle begibt, muss er mit einer Kopflampe oder Ähnlichem agieren.“

Was man in Hettstedt getan habe, sei zudem, dass man unter anderem mit Feuerwehr, Ärzten und Zustellern die Gebiete im Dunkeln abgegangen und hierbei die Beleuchtung geprüft habe, so der Bürgermeister. Die Bürger betrübt, dass man sie hierbei nicht mitgenommen hat und auch ein Satz von Kavallier, den er in einem MDR-Bericht sagte. „In vielen Bereichen schmeißen wir das Geld mit vollen Händen raus. Und das ist so ein Bereich“, stellte er klar.

Gleichwohl stimmt es jedoch, dass es keinen Anspruch auf Beleuchtung öffentlicher Straßen gibt. Und über die mögliche Reaktion von betroffenen Anliegern auf eine grundhafte Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Hettstedts „Fichtestraße“ und den Gewerbegebieten sowie die dann folgende Veranlagung der Grundstückseigentümer zu Straßenausbaubeiträgen, welche nach der Satzung der Stadt Hettstedt bei 70 % liegt, ist nichts bekannt. Bisher.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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