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Ortsteilrat Zwätzen: Große Bürgerresonanz zum Thema „Verlängerung der Straßenbahn ins Himmelreich“

Gaeste bei der Ortsteilratsitzung in Zwaetzen - Foto © MediaPool Jena
Gäste bei der Ortsteilratsitzung in Zwätzen – Foto © MediaPool Jena

Der Einladung von Ortsteilbürgermeisterin Ute Bindernagel am 13.05.2015 zu einer Sitzung des Ortsteilrats Zwätzen folgten der Leiter der Verkehrsplanung im Dezernat Stadtentwicklung der Stadt Jena, Michael Margull, und die beiden Geschäftsführer des Jenaer Nahverkehrs (JeNah), Steffen Gundermann und Andreas Möller, sowie rund 70 interessierte Bürger aus Zwätzen und aus Löbstedt. Der Kommunalservice (KSJ) wurde durch den Abteilungsleiter Beiträge, Herrn Sauer, vertreten.

Herr Margull erläuterte den Planungsstand der Straßenbahnverlängerung, deren Bauprojekt ab dem „Milchhof“ in Jena-Löbstedt beginnen und bis an das neu geplante Wohnbaugebiet „An der Oelste“ in Jena-Zwätzen reichen soll. Die beiden JeNah-Geschäftsführer mussten sich u.a. kritischen Fragen der Bürger zur neuen Straßenbahnverbindung und ihren Kosten stellen und auch erklären, weshalb der Busverkehr keinen Vorrang vor einem Ausbau der Straßenbahnverbindung bekam. Fast alle Gäste aus Zwätzen und Löbstedt bewegte aber die Frage einer Kostenbeteiligung der Anlieger am 17-Millionen-Bauprojekt.

Suedliche Grenze des Ortsteils Loebstedt mit dem KAUFLAND am Milchhof - Foto © Stadt Jena Kartenwerk
Südliche Grenze des Ortsteils Löbstedt (= rötlich gekennzeichnet) mit dem Großmarkt am Milchhof – Foto © Stadt Jena Kartenwerk

Für den KSJ erläuterte Herr Sauer den Stand der vom Stadtrat bzw. dem Stadtentwicklungsausschuss gefassten Beschlüsse. Neben dem Projektbeschluss sind dies die drei Absichtsbeschlüsse für den Ausbau der „Naumburger Straße“ vom April 2015. Hier werde es, so Sauer, in den nächsten Wochen und Monaten erstens Informationsschreiben an jeden einzelnen Grundstückseigentümer geben, der von einer möglichen späteren Beitragserhebung betroffen ist, sowie eine große Informationsveranstaltung des Kommunalservice Jena.

Bisher könne man, so Sauer, lediglich auf die grob geschätzten Kosten des Projektbeschlusses zurückgreifen und diese führten zu der Annahme, dass die einzelnen großen Grundstücke an den „Naumburger Straße“ (= u.a. Freistaat Thüringen und neues Wohnbauprojet bei den ehemaligen Baracken) zwischen 85.000 und 320.000 Euro je Grundstück zu zahlen hätten, kleine Wohn-Grundstücke in Zwätzen zwischen 300 und 500 qm Größe 1.800 bis 2.500 Euro und größere in Löbstedt zwischen 800 und 1.200 qm möglicherweise 4.000 bis 6.000 Euro pro Grundstück. Dies seien aber noch keine belastbaren Beitragshöhen, sagte der Abteilungsleiter, da sowohl die Kosten an sich als auch die Kostenbeteiligungen der einzelnen Vorhabenträger derzeit nicht bestätigt sind.

Am Ende der teilweise sehr emotionalen Veranstaltung bedankte sich Ortsteilbürgermeisterin Bindernagel für das Interesse am Thema und kündigte an, dass man die Eindrücke der Veranstaltung als Ortsteilrat in den Stadtrat weitergeben werde. Auch sagte sie zu, dem Bürgerwillen, die Ortsteile Löbstedt und Zwätzen beim Thema der Straßenbahnverlängerung besser und enger zu vernetzen, da es doch um gemeinsame Interessen gehen werde, zu folgen.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

  1. Dr. Heino Rosner

    Im Artikel ist von „großer Resonanz“ die Rede. Das stimmt zwar, ist jedoch nicht im positiven Sinn zu verstehen. In der Bürgerversammlung wurde mehrheitlich deutliche Kritik am bisherigen Verfahren geäußert. Insbesondere waren die beteiligten Anlieger der Auffassung, dass der geplante Straßenbahnausbau zumindest bis Brückenstraße in keiner Weise erforderlich sei und reine Verschwendung öffentlicher Mittel darstellen würde. Es wurde dringend darauf hingewiesen, Alternativen zu den zurzeit geplanten Baumaßnahmen zu entwickeln, die die Interessen der Bürger besser berücksichtigen.

    • Abteilung Beiträge

      Ihr Kommentar trifft den Kern des Ergebnisses der Veranstaltung. „Resonanz“ ist darüber hinaus ein von uns gewählter, wertfreier Begriff und hat mit Zustimmung oder Ablehnung im landläufigen Sinne nichts zu tun. Ihre Abteilung Beiträge im Kommunalservice Jena.

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