Auf Initiative der rot-rot-grünen Landesregierung in Erfurt wurde vor mehr als vier Wochen das Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) geändert und die zukünftige Erhebung von Straßen(aus)baubeiträgen im Freistaat abgeschafft. Dies gilt für alle Straßen, die nach dem 01.01.2019 fertig gestellt wurden oder noch werden (wir berichteten). Inkraftgetreten ist das neue Gesetz allerdings bis heute nicht.
Für alle öffentlichen Straßen, die vor dem 01.01.2019 grundhaft erneuert, verbessert oder erweitert fertiggestellt worden sind gilt, dass hier die betroffenen Anlieger auch nach dem Inkrafttreten des geänderten Gesetzes weiterhin die finanziellen Lasten zu tragen haben. Das seit Anfang des Jahres vereinbarte Moratorium der Landesregierung, wonach Kommunen bis zu einer Beschlussfassung über ein geändertes ThürKAG keine Beiträge mehr erheben, ist mit dem 12.09.2019 (= Tag der Beschlussfassung im Landtag) ausgelaufen.
Daher erhebt die Stadt Jena seit dem 10.10.2019 wieder Straßenbaubeiträge, wie KSJ-Abteilungsleiter Rainer Sauer berichtet. „Ausgangspunkt ist die Situation, dass die Stadt seit Anfang 2019 aufgrund des Moratoriums keinen einzigen Euro an Straßenbaubeiträgen eingenommen hat. Die Jahreseinnahmen im Jahr 2018 lagen zum Beispiel bei knapp 950.000 Euro. Man darf hierbei nicht vergessen: Für abgeschlossene Baumaßnahmen hat die Stadt bereits die Rechnungen an Baubetriebe, Ingenieurbüros und andere Dritte gezahlt“, so Sauer.
Sowohl nach der noch aktuellen Gesetzeslage als auch ab dem Zeitpunkt, wenn das neu geänderte Thüringer Kommunalabgabengesetz in Kraft tritt, hat die Stadt Jena für alle vor dem 01.01.2019 fertig gestellten beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen Beiträge zu erheben, ohne dass sie hierfür vom Freistaat einen Kostenersatz erhält. Rainer Sauer: „Genau in diesen Fällen versenden wir nun die Beitragsbescheide, die wir eigentlich bereits im Frühjahr versenden wollten.“ / SvM