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ThürKAG: Seit 10.10.2019 erhebt die Stadt Jena wieder Straßenbaubeiträge

Blick in die Netzstraße vor dem Ausbau. Links der Gehweg, daneben die asphaltierte Straße mit sichtbaren Schäden.

Auf Initiative der rot-rot-grünen Landesregierung in Erfurt wurde vor mehr als vier Wochen das Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) geändert und die zukünftige Erhebung von Straßen(aus)baubeiträgen im Freistaat abgeschafft. Dies gilt für alle Straßen, die nach dem 01.01.2019 fertig gestellt wurden oder noch werden (wir berichteten). Inkraftgetreten ist das neue Gesetz allerdings bis heute nicht.

Für alle öffentlichen Straßen, die vor dem 01.01.2019 grundhaft erneuert, verbessert oder erweitert fertiggestellt worden sind gilt, dass hier die betroffenen Anlieger auch nach dem Inkrafttreten des geänderten Gesetzes weiterhin die finanziellen Lasten zu tragen haben. Das seit Anfang des Jahres vereinbarte Moratorium der Landesregierung, wonach Kommunen bis zu einer Beschlussfassung über ein geändertes ThürKAG keine Beiträge mehr erheben, ist mit dem 12.09.2019 (= Tag der Beschlussfassung im Landtag) ausgelaufen.

Daher erhebt die Stadt Jena seit dem 10.10.2019 wieder Straßenbaubeiträge, wie KSJ-Abteilungsleiter Rainer Sauer berichtet. „Ausgangspunkt ist die Situation, dass die Stadt seit Anfang 2019 aufgrund des Moratoriums keinen einzigen Euro an Straßenbaubeiträgen eingenommen hat. Die Jahreseinnahmen im Jahr 2018 lagen zum Beispiel bei knapp 950.000 Euro. Man darf hierbei nicht vergessen: Für abgeschlossene Baumaßnahmen hat die Stadt bereits die Rechnungen an Baubetriebe, Ingenieurbüros und andere Dritte gezahlt“, so Sauer.

Sowohl nach der noch aktuellen Gesetzeslage als auch ab dem Zeitpunkt, wenn das neu geänderte Thüringer Kommunalabgabengesetz in Kraft tritt, hat die Stadt Jena für alle vor dem 01.01.2019 fertig gestellten beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen Beiträge zu erheben, ohne dass sie hierfür vom Freistaat einen Kostenersatz erhält. Rainer Sauer: „Genau in diesen Fällen versenden wir nun die Beitragsbescheide, die wir eigentlich bereits im Frühjahr versenden wollten.“ / SvM

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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