Allgemein Wie Beiträge zu bezahlen sind

„Ulmer Straße“: Anmerkungen zu einem Artikel in der OTZ (1)

In der Ostthüringer Zeitung (OTZ), Online-Lokalausgabe Jena vom 15.08.2016, wurde unter dem Titel „Ärger um Erschließungsbeiträge in der Jenaer Hausbergstraße“ u.a. berichtet:

„Fünf Grundstücksbesitzer an der Jenaer Hausbergstraße sollen jetzt für den Straßenneubau im benachbarten Hochpreis-Wohngebiet am Hausberg bezahlen. (…) Der Kommunalservice hat Beitragsbescheide verschickt, weil die Eigentümer an der Rückseite ihrer Grundstücke mit der Verlängerung der Ulmerstraße einen zweiten Straßenanschluss bekommen haben. Ob die Anlieger diese zweite Straße wollen oder nicht, das spielt keine Rolle.“

Hierzu ist anzumerken: In seiner Sitzung am 25.02.2015 hat der Jenaer Stadtrat mehrheitlich dem 2. Entwurf für die Änderung des Bebauungsplanes „Hausbergviertel“ zugestimmt. Damit war/ist dieser B-Plan verbindlich und sah die sog. „erstmalige endgültige Herstellung“ von insgesamt drei öffentlichen Straßen und mehreren Wegen vor, darunter die Verlängerung der „Ulmer Straße“ (= siehe Abbildung unten).

Bereits 2015 berichteten wir in diesem Blog, dass es sich hierbei um Straßen handelt, für deren Herstellung in späteren Jahren Erschließungsbeiträge nach der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Jena (EBS) fällig werden, wobei die Eigentümer anliegender Grundstücke hierfür nach den §§ 127 ff. des Baugesetzbuchs zu einer Zahlung von Erschließungsbeiträgen verpflichtet sind.

KSJ

Da in diesem Zusammenhang nach den Regelungen des BauGB sowie § 13 der Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) KEINE Beschlussfassung im Stadtentwicklungsausschuss (SEA) oder dem Stadtrat zur beitragspflichtigen Herstellung notwendig war, hatte der Kommunalservice Jena (KSJ) – wie es in diesem Blog bereits im Januar 2015 angekündigt wurde – hierzu auch keine entsprechenden Beschlüsse einbringen.

Im April 2015 stellte der KSJ im SEA eine Berichtsvorlage zur erstmaligen endgültige Herstellung von öffentlichen Straßen und Wegen im B-Plangebiet Hausbergviertel vor, die man HIER nachlesen kann. Darin wurde u.a. berichtet, dass sich die Kosten für den Neubau-Teil der “ Ulmer Straße“ nach ersten Schätzungen auf rund 200.000 Euro belaufen könnten; diese Kosten haben sich im Laufe der Planung und Bausausführung erhöht.

Seit Monaten ist der Kommunalservice Jena in intensiven Gesprächen mit den Eigentümern der anliegenden acht Grundstücks. Für drei Grundstücke wurden Ablösevereinbarungen getroffen. Mit zwei Beitragspflichtigen gab es inzwischen eine Einigung und die Reduzierung der Beitragshöhe aufgrund von Regelungen aus der Rechtsprechung zum Erschlließungsbeitragsrecht. Die erhobenen Erschließungsbeiträge der restlichen drei Anlieger werden bis zu einer endgültigen Klärung nicht vollstreckt – auch hier ist der KSJ guter Dinge, dass es zu einer Minderung der Beitragshöhen kommen könnte.

Eines ist aber klar: Nach den Regelungen des Baugesetzbuchs hat die Stadt Jena nach der Rechtskraft des B-Plans sowie den abgeschlossenen Bauarbeiten an der „Ulmer Straße“ keine Möglichkeit, auf eine Beitragserhebung zu verzichten.     / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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