Im Rahmen einer landesweiten Aktion gegen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen war heute ein Aktionsbündnis aus dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und der Bürgerallianz Thüringen in Jena zu Gast. Ziel war und ist es, Bürger dazu zu bewegen, mit einer sog. „Roten Karte“ gegen die seit 1991 in Thüringen für Kommunen verbindliche Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu protestieren, wie Wolfgang Kleindienst als Sprecher des
Aktionsbündnisses erklärte.
Der VDGN und die Bürgerallianz Thüringen gegen überhöhte Kommunalabgaben e. V. sammeln in diesem Zusammenhang durch die Aktion „Rote Karte für Straßenausbaubeiträge“ Unterschriften für eine Gesetzesänderung die letztlich die Abschaffung der Beitragserhebung im Freistaat. Im Herbst 2018 sollen, so Kleindienst, die Roten Karten der Landesregierung übergeben werden.
„Straßenausbaubeiträge gehören abgeschafft, da sie ungerecht gegenüber betroffenen Grundstückseigentümern sind, denn Straßen und deren Nebeneinrichtungen werden schließlich von allen Bürgern genutzt“, so Kleindienst in Jena. Deshalb fordere man, den kommunalen Straßenausbau grundsätzlich mit Steuereinnahmen des Staates zu finanzieren. In diesem Sinne habe der VDGN im letzten Jahr eine umfassend begründete Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, wie ein Vertreter des Verbandes am Mittwoch erklärte.
In einem Offenen Brief hatte die Bürgerallianz Thüringens im Frühjahr MP Bodo Ramelow und die Landtagsabgeordneten aufgefordert, die Straßenausbaubeiträge schnellstmöglich und bedingungslos abzuschaffen, informierte Wolfgang Kleindienst. Dieser Forderung habe sich inzwischen auch der Gemeinde- und Städtebund Thüringen sowie viele Bürgermeister und Gemeinderäte angeschlossen, wie es hieß.
Die aktuelle Regelung im Thüringer Kommunalabgabengesetz lasse nur eine Absenkung der Beiträge für bereits getätigte Baumaßnahmen und ab 2019 eine Abschaffung im Ermessen und in Verantwortung der Kommunen zu, was laut VDGN und Bürgerallianz eine Übergangslösung sei, die zum Scheitern verurteilt ist. / SvM