Vor Kurzem machten Bürger eines Jenaer Wohngebietes wegen Straßenbauarbeiten ihrem Ärger Luft. In der Lokalzeitung äußerte man sowohl Unverständnis dafür, dass die Arbeiten bei den Anliegern der Seitenstraßen nicht ausreichend kund getan worden waren, fragte „Ist es fürstliche Willkür, Unfähigkeit oder Gleichgültigkeit der kommunalen Verwaltung in Jena gegenüber den Bürgern?“, zog anschließend sogar die Notwendigkeit der Baumaßnahmen – hier eine Straßendeckenerneuerung, anderswo die grundhafte Erneuerung – in Zweifel, was sich in der rhetorischen Frage, ob „dies überhaupt nötig sei“ manifestierte, nebst dem Nachsatz, es gebe in Jena Straßen, die viel schlechter seien.
Nun hat der Geschäftsbereich Tiefbau und Stadtraum einem Auftrag zur stetigen Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht auf unseren öffentlichen Straßen auch hierfür jeweils ein jährliches Budget für die Instandhaltungen sowie eines für den Straßenneubau zur Verfügung. In diesem Zusammenhang wacht u.a. der Werkausschuss des Kommunalservice Jena (KSJ) darüber, dass mit dem Steuergeld sinnvoll umgegangen wird und Arbeiten sinnvoll und nach einer bestimmten Priorität durchgeführt werden.
Wenn, wie etwa in der Lützowstraße oder der Bauersfeldstraße, eine öffentliche Verkehrsanlage grundhaft erneuert werden muss oder z.B. in der Fuchslöcherstraße bzw. der Dornburger Straße die Fahrbahndecke zuerst abgefräst und danach neu aufgebaut wird, dann sprechen stets gute Gründe für eine solche Maßnahme. Natürlich wird man immer andere Straßen finden, die in einem noch schlechteren Zustand sind, aber dort gibt es oft genug andere Gründe, die dagegen sprechen genau jetzt genau diese Straße anzufassen.
Die genauen Gründe für solche Entscheidungen kann man beim KSJ entweder in der Abteilung Straßenverwaltung/Straßenbaubehörde (Telefonsammelnummer: 03641 4989 – 160) oder der Abteilung Bau- und Qualitätsmanagement (Telefonsammelnummer: 03641 4989 – 140) nachfragen. Bei uns erfährt man unter der Telefonsammelnummer: 03641 4989 – 190 ob mit den betreffenden Bauarbeiten eine Beitragspflicht verbunden ist oder nicht.