In § 7 Absatz 2 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes, zweiter Halbsatz, heißt es „unter technischen Gesichtspunkten noch nutzbare Straßenbestandteile sollen in die Bauplanungen einbezogen werden, soweit hierdurch Kosteneinsparungen erzielt werden können.“ Damit ist gemeint, dass Straßenbereiche, die sich noch in einem akzeptablen technischen Zustand befinden, nicht in z.B. eine grundhafte Erneuerung mit einbezogen werden brauchen, was zu einer Kosten-(und damit Beitrags-)Ersparnis der Straßenanlieger führen soll.
Genau so einen Straßenbereich gibt es in der Lichtenhainer Lützowstraße. Hier wurden vor sieben Jahren im unteren Straßenbereich Bauarbeiten der Stadtwerke Jena Energie durchgeführt, die zwar unter keinen Gesichtspunkten der Straßenerneuerung standen und deshalb nicht den Ansprüchen an einen „Straßenaufbau nach den Regeln und Normen der Straßenbaukunst“ (wie es Fachleute ausdrücken) entsprechen.
Trotzdem könnte dieser Straßenbereich – er beginnt an der Mühlenstraße und endet kurz hinter der Kirche – den in § 7 Absatz 2, Halbsatz 2, erwähnten Bedingungen entsprechen. Das überprüft derzeit der Kommunalservice Jena (KSJ). Hierzu sind Baugrundgutachten zu beachten, Bohrkernproben zu berücksichtigen und Unterlagen der Stadtwerke Jena Energie zu sichten.
Nachdem die Experten beim KSJ berichtet haben und sich der Ortsteilrat Lichtenhain in seiner Sitzung im Oktober 2015 positioniert hat, wird sich der Stadtentwicklungsausschuss am 15. Oktober 2015 nochmals mit der Vorzugsplanung des Kommunalservice Jena befassen und dieser zustimmen oder empfehlen, die Lützowstraße im unteren Teil so zu belassen, wie sie derzeit ist und nur den oberen Teil bis zum Lauensteinweg weiterzuplanen.
Im November soll dann eine Informationsveranstaltung für die von einer Beitragspflicht betroffenen Anlieger folgen und im Januar 2016 der Stadtrat über die Notwendigkeit der Straßenverbesserung- bzw. erneuerung in Lichtenhain entscheiden.