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SPD weist Kritik bezgl. der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zurück

Nach der im Juni stattgefundenen Anhörung des Innen- und Kommunalausschusses im Thüringer Landtag anlässlich der Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes zeigen sich die rot-rot-grünen Koalitionspartner der Ramelow-Regierung optimistisch, dass die Straßen(aus)baubeiträge im Septemberplenum per Gesetz abgeschafft werden.

In einer Presseerklärung vom August wies die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Claudia Scheerschmidt, nochmals verschiedene kritische Anmerkungen zurück und erklärte u.a.:

„Die Mehrzahl der Anzuhörenden äußerte sich positiv zu unserem Gesetzentwurf. In der Anhörung zeigte sich, dass die kritische Stellungnahme des Rechnungshofes lediglich eine ‚vorsichtige Schätzung‘ der finanziellen Auswirkungen zu Grunde liegt. Die Kostenbetrachtung der regierungstragenden Fraktionen, die sich im Regierungsentwurf widerspiegelt, beruhen hingegen auf verlässlichen Daten über die bisher vereinnahmten Beiträge.“

Ferner betonte Scheerschmidt, man lege großen Wert auf eine rechtssichere Lösung zur Abschaffung der Straßenbeiträge. Dabei müssten aber auch Rechtsauffassungen berücksichtigt werden, die sich mit den rechtlichen Prinzipien einer Abschaffung der Beitragserhebung auseinandersetzten. Die verfassungsrechtliche Bewertung einer Rechtfertigung für die Erhebung der Straßen(aus)baubeiträge bezeichnete die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion als „eher dünn“ und verwies auf die Stellungnahme des in der Anhörung zu Wort gekommenen Professors Dr. Michael Quaas. / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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