Vorbemerkung
Nach einer Abschaffung der Erhebung von Straßen(aus)baubeiträgen, sollen die Thüringer Kommunen berechtigt sein, ihre Beitragsausfälle gegenüber dem Freistaat Thüringen geltend zu machen und diese vom Land ersetzt zu bekommen. Hierzu sollen – so der Wunsch der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen – schnellstens Richtlinien erlassen werden, wie Kommunen ihre Ansprüche gegenüber dem Freistaat geltend machen sollen; eine Verfahrensweise ähnlich der Beantragung von Fördermitteln ist im Gespräch.
Neben dem Erlass von Richtlinien hat die Landesregierung auch noch zu bestimmen, 1.) wo die Ersatzansprüche zu beantragen sind, 2.) welche Stelle die Anträge bearbeitet und ggf. 3.) falls die Abarbeitung der Anträge mehr Zeit als vorgesehen beanspruchen sollte, wie schnell die Städte und Gemeinden zu ihrem Geld kommen.
In diesem Artikel geht es jedoch allein um die Frage, wie die Stadt Jena aktuell ihre Ansprüche gegenüber dem Freistaat errechnet.
1.) Beantragung der Ersatzzahlungen für Jenaer Straßenausbauprojekte des Jahres 2019, die ab dem 01.01.2019 begonnen wurden
In Jena haben in diesem Jahr bisher zwei Ausbauprojekte an Verkehrsanlagen begonnen, für die nach § 7 des „alten“ KAG und der Satzung der Stadt Jena SBS’2008 Straßenbaubeiträge zu erheben gewesen wären.
B) Die Tatzendpromenade im Abschnitt von der Gustav-Fischer-Straße bis zur Carl-Zeiss-Promenade
Zu A): Die Löbichauer Straße (siehe Planauszug oben) ist im beschriebenen Abschnitt in der Kategorie B (= Haupterschließungsstraße) eingestuft. Hier hätten sich Anlieger mit folgenden Prozenten an den umlagefähigen Herstellungskosten zu beteiligen…
…Fahrbahn 45 % /// Radweg 45 % /// Parkstreifen 55 % /// Gehweg 55 % /// Straßenbeleuchtung 55 % /// Straßenoberflächenentwässerung 55 % /// unselbstständige Grünanlagen sowie Straßenbegleitgrün 55 %.
Die detaillierten Unterlagen der Straßenplanung aus der Abteilung Strategie und Planung des Kommunalservice Jena waren die Basis für die weiteren Kostenberechnungen; Ausschreibungsergebnisse liegen aktuell noch nicht vor. So ergeben sich Ausbaukosten von derzeit rund 1,27 Mio. Euro. Gekürzt um den städtischen Anteil wären rund 880.000 Euro umzulegen; die Stadt Jena hatte erwogen 2019 vorab eine Vorausleistung von 70 % der umzulegenden Summe zu erheben, also ca. 615.000 Euro.
In der Löbichauer Straße gibt es im benannten Abschnitt (nach derzeitigem Stand) etwa 80 Grundstücke, auf die sich die 880.000 Euro verteilen. Aufgrund der aktuell satzungsmäßig verankerten Vergünstigung für mehrfach erschlossene Grundstücke, würde sich die von der Stadt Jena „nach altem Recht“ zu erhebende Beitragssumme auf etwa 810.000 Euro reduzieren. Den Nachweis führt die Stadt Jena durch die entsprechende Verteilerliste im Zusammenhang mit der Kostenzusammenstellung.
In Rechnung gestellt werden dem Freistaat Thüringen deshalb für diese Straßenausbaumaßnahme des Jahres 2019 vorerst 810.000 Euro. Diese Summe kann sich verändern, wenn der Ausbau teurer oder preiswerter werden sollte, als vorgesehen.
Weshalb 810.000 Euro und nicht 880.000? Weil die Stadt Jena nicht mehr Geld vom Freistaat erhalten möchte, als sie bei einer Beitragserhebung erhalten hätte. Legt der Freistaat in seinen Richtlinien jedoch fest, dass Vergünstigungen für mehrfach erschlossene Grundstücke keine Rolle bei der Bemessung des Ersatzanspruchs spielen sollen, wird Jena selbstverständlich die volle Summe beantragen. / RS
Hinweis: Der nächste Teil des Artikels unter dem Titel „Kostenersatz ‚Straßenbeiträge‘: Wie Jena seine Ansprüche gegenüber dem Freistaat berechnet (2)“ erscheint in Kürze.