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Mahnwache zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Baustelle Stadthof in Lobeda-Altstadt
Am 27.06.2019, dem Tag der Anhörung durch den Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Landtages zur Novelle des Thüringer Kommunalabgabengesetzes, gab es in Erfurt vor dem Thüringer Landtag eine Mahnwache zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (SAB).
 
Hierzu aufgerufen hatte die Bürgerallianz Thüringen (BA), die im Rahmen der Anhörung als anerkannter Fachverband eine Stellungnahme mit ihren Vorschlägen und Forderungen einbrachte. Die geplante Abschaffung der SAB zum 01.01.2019 sei richtig und werde begrüßt, so BA-Chef Wolfgang Kleindienst. Die Bürgerallianz hat zum Gesetzentwurf vier Vorschläge unterbreitet bzw. Forderungen gestellt, was es zu ändern gilt. „Wir stimmen grundsätzlich zu, dass zukünftig die bisherigen Straßenausbaubeiträge aus Landeshaushaltsmitteln gegenfinanziert werden. Die Bürgerallianz Thüringen fordert keine weiteren Beitragserhebungen für Baumaßnahmen, die vor dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden. Es sind alle Grundstückseigentümer von Straßenausbaubeiträgen zu entlasten, die bisher noch keinen Bescheid erhalten haben“, so die BA in einer Stellungnahme.

Nach Ansicht der Bürgerallianz  verbleiben Thüringer Grundstückseigentümern, Firmen oder Wohnungsgesellschaften jährlich ca. 25 Mio. Euro für notwendige Investitionen. Davon profitierten das Land und die Gemeinden durch höhere Einnahmen, z.B. bei der Umsatz- und Lohnsteuer oder bei der Gewerbesteuer. „Durch den Wegfall der SAB haben wir Einsparungen für Personal- und Sachkosten von jährlich 12 bis 15 Mio. Euro in den Haushalten aller Thüringer Gemeinden zu erwarten“, vermutet Kleindienst. Hinzu kämen wegfallende Kosten und Belastungen von Behörden und Gerichten für die Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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