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Abschaffung Straßenausbaubeiträge – öffentliche Anhörung im Thüringer Landtag

Öffentliche Straße mit Schäden

Am 27.06.2019 fand im Thüringer Landtag in Erfurt eine öffentliche Anhörung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge statt. Die Fraktionen von Linke, SPD und Grüne haben die geplante Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach einer Anhörung gegen Kritik verteidigt.

In der Anhörung wurde sich intensiv mit dem 10. Gesetz des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) beschäftigt. Die geplante Abschaffung der Straßenausbaubeiträge soll zum 01.01.2019 stattfinden.

Aus den Landeshaushaltsmitteln sollen die bisherigen Straßenausbaubeiträge gegenfinanziert werden. Die Bürgerallianz Thüringen fordert keine weiteren Beitragserhebungen für Baumaßnahmen, die vor dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden. Es sind alle Grundstückseigentümer von Straßenausbaubeiträgen zu entlasten, die bisher noch keinen Bescheid erhalten haben.

Ähnlich wie in Bayern sollten die Gemeinden ihre Einnahmeausfälle aus einem Sonderfond des Landes erhalten. Nicht rechtskräftige Bescheide (laufenden Widerspruchs- und Klageverfahren) sind aufzuheben. Die erhobenen Straßenausbaubeiträge sind den Grundstückseigentümern zurück zu erstatten. Die Einnahmeausfälle sind auch hier den Gemeinden durch das Land Thüringen zu erstatten. Nach dem Baugesetzbuch müssen die Erschließungsbeiträge unberührt bleiben.

Wenn sich das Gesetz wie geplant ändert, müssen die Bürger trotzdem auch weiterhin Straßenausbaubeiträge bezahlen und zwar für Straßen, die vor dem 01.01.2019 fertiggestellt worden sind. Auch in Sanierungsgebieten muss weiter gezahlt werden. Die Einnahmeausfälle sollen vom Land gedeckt werden mit einer Summe von rund 30 Millionen Euro. Ob es bei dieser Summe bleibt, wird sich in den nächsten Jahren zeigen.

Nach bisherigen Plänen soll die Abschaffung der Beiträge rückwirkend zum 01.01.2019 noch im September im Landtag beschlossen werden. / SvM

 

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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