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Sachsen-Anhalt: CDU erklärt Debatte um Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für beendet

Öffentliche Straße mit Schäden

In Thüringens Nachbar-Bundesland Sachsen-Anhalt hat die dort regierende CDU die Debatte um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach den §§ 6 und 6a des KAG-SA für beendet erklärt und bleibt bei ihrem Nein zu einer Abschaffung. Nach einem zweitägigen Treffen des CDU-Landesvorstands erklärte Parteichef Holger Stahlknecht im Mitteldeutschen Rundfunk, man habe einen ausgewogenen Gegenvorschlag vorgelegt und werden (Zitat) „mit Sicherheit nicht nachgeben“.

Der angesprochene Vorschlag sieht eine Beibehaltung der Kostenbeteiligung von Anliegern durch die Sachsen-Anhaltinischen Komunen vor, wenn grundhafte Straßenbauarbeiten anstehen. Allerdings will die CDU, dass von den Grundstückseigentümern künftig maximal das Dreifache des Monatseinkommens verlangt werden kann. Für die verbleibende Summe soll ein Ausgleichsfonds des Landes einspringen, der mit rund 5 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt gefüllt werden soll und vom CDU-Landesvorstand auch so beschlossen wurde.

Allerdings ist die Union im Magdeburger Landtag die einzige Partei, die gegen eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist. Ihre Regierungspartner von SPD und Bündnis-Grünen wollen weiter, dass die Anlieger zukünftig nicht mehr an den anfallenden Straßenausbaukosten zu beteiligen sind.

So ist SPD-Chef Burkard Lischka der Meinung, die CDU könne noch vor der Sommerpause mit ihren Regierungspartnern eine komplette Abschaffung der Beiträge beschließen, (Zitat) „statt weiter starrköpfig an einer längst überholten und bürgerfeindlichen Regelung festzuhalten“. Wo die rund 30 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt als Ersatz für den Wegfall der Beitragserhebung herkommen sollen, ließ Lischka jedoch offen. / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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