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Aus März wird Mai: Einbringung des Gesetzes zur Abschaffung der Beitragserhebung in Thüringen verzögert sich erneut

Straßenausbau-Baustelle in Jena-Wöllnitz

Zwar bleibt die rot-rot-grüne Landesregierung zuversichtlich, noch vor der Sommerpause die zum 1. Januar 2019 rückwirkende Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen als Gesetz einzubringen, wie dieser Tage führende Vertreter der Koalition bestätigten. Der Teufel steckt wohl aber im Detail und führt aktuell dazu, dass die für März angekündigte Einbringung des Gesetzes in den Landtag vorerst auf Mai 2019 verschoben wurde.

Dies ergab ein Arbeitstreffen mit dem Gemeinde- und Städtebund und der CDU-Fraktion zu Beginn der Woche, bei dem keine konkreten Ergebnisse erzielt werden konnten. So bleibt immer noch unklar, welche Kosten auf das Land zukommen. Während Rot-Rot-Grün nach den Worten von SPD-Fraktionschef Matthias Hey von 15 bis 20 Mio. Euro pro Jahr ausgeht, die erstmals im Landeshaushalt 2020 vorgesehen sein sollen, um die Thüringer Kommunen für Einnahmeausfälle zu entschädigen und die Übergangsregelungen des sog. Moratoriums zu bezahlen, geht der Gemeinde- und Städtebund von einer deutlich höheren Summe aus, die jährlich vom Freistaat zu bezahlen wäre – dies zudem schon 2019. Hier ist von mindestens 30 Mio. Euro die Rede.

Ebenso wird weiter darüber gestritten, was mit gestundeten Zahlungen passiert oder mit den rund 6.000 Bescheiden, gegen die laut Dirk Adams, dem Bündnis-Grünen Fraktionschef, aktuell Widersprüche laufen. Sicher ist bisher nur, dass für abgeschlossene Maßnahmen doch noch Beiträge gezahlt werden müssen, gerade laufende Baumaßnahmen aber vom Land Thüringen übernommen werden sollen, sozusagen „on top“,also zusätzlich zur Entschädigungszahlung für die einzelnen Kommune für neue Baumaßnahmen.

Obwohl für solche Klärungen noch Zeit ins Land gehen wird, sieht sich Rot-Rot-Grün im Wort, das nötige Abschaffungsgesetz noch vor der Landtagswahl am 27. Oktober 2019 zu verabschieden. Nun ist beabsichtigt, den Gesetzentwurf im Mai 2019 direkt von den Fraktionen ins Parlament einzubringen. Doch selbst das wird als schwierig bewertet, denn auf dem Arbeitstreffen der Regierungsfraktionen mit Gemeindebund und CDU wurde nach Informationen der Mediengruppe Thüringen das Innenministerium bislang lediglich damit beauftragt, erste Entwürfe für ein entsprechendes Gesetz zu erarbeiten. Über Details konnte keine Einigung erzielt werden.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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