Zwar bleibt die rot-rot-grüne Landesregierung zuversichtlich, noch vor der Sommerpause die zum 1. Januar 2019 rückwirkende Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen als Gesetz einzubringen, wie dieser Tage führende Vertreter der Koalition bestätigten. Der Teufel steckt wohl aber im Detail und führt aktuell dazu, dass die für März angekündigte Einbringung des Gesetzes in den Landtag vorerst auf Mai 2019 verschoben wurde.
Dies ergab ein Arbeitstreffen mit dem Gemeinde- und Städtebund und der CDU-Fraktion zu Beginn der Woche, bei dem keine konkreten Ergebnisse erzielt werden konnten. So bleibt immer noch unklar, welche Kosten auf das Land zukommen. Während Rot-Rot-Grün nach den Worten von SPD-Fraktionschef Matthias Hey von 15 bis 20 Mio. Euro pro Jahr ausgeht, die erstmals im Landeshaushalt 2020 vorgesehen sein sollen, um die Thüringer Kommunen für Einnahmeausfälle zu entschädigen und die Übergangsregelungen des sog. Moratoriums zu bezahlen, geht der Gemeinde- und Städtebund von einer deutlich höheren Summe aus, die jährlich vom Freistaat zu bezahlen wäre – dies zudem schon 2019. Hier ist von mindestens 30 Mio. Euro die Rede.
Ebenso wird weiter darüber gestritten, was mit gestundeten Zahlungen passiert oder mit den rund 6.000 Bescheiden, gegen die laut Dirk Adams, dem Bündnis-Grünen Fraktionschef, aktuell Widersprüche laufen. Sicher ist bisher nur, dass für abgeschlossene Maßnahmen doch noch Beiträge gezahlt werden müssen, gerade laufende Baumaßnahmen aber vom Land Thüringen übernommen werden sollen, sozusagen „on top“,also zusätzlich zur Entschädigungszahlung für die einzelnen Kommune für neue Baumaßnahmen.
Obwohl für solche Klärungen noch Zeit ins Land gehen wird, sieht sich Rot-Rot-Grün im Wort, das nötige Abschaffungsgesetz noch vor der Landtagswahl am 27. Oktober 2019 zu verabschieden. Nun ist beabsichtigt, den Gesetzentwurf im Mai 2019 direkt von den Fraktionen ins Parlament einzubringen. Doch selbst das wird als schwierig bewertet, denn auf dem Arbeitstreffen der Regierungsfraktionen mit Gemeindebund und CDU wurde nach Informationen der Mediengruppe Thüringen das Innenministerium bislang lediglich damit beauftragt, erste Entwürfe für ein entsprechendes Gesetz zu erarbeiten. Über Details konnte keine Einigung erzielt werden.