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Beitragsabschaffung kann dauern: MP Ramelow warnt die Kommunen auch vor den finanziellen Folgen

Straßenbaustelle (Symbolfoto)

Die vor zwei Monaten vom rot-rot-grünen Thüringer Landeskabinett beschlossene Abschaffung der Erhebung von Straßen(aus)baubeiträgen kommt nicht richtig voran. Ursprünglich für den Jahreswechsel vorgesehen, heiße es nun, erst einmal den Jahresanfang 2019 abzuwarten, so die Thüringer Landesregierung, denn Ende Januar werde ein Rechtsgutachten darüber Auskunft geben, wie ein möglicher Gesetzesentwurf aussehen kann, der – so Experten – frühestens im Zeitraum März / April in den Landtag eingebracht werden kann. Darauf folgen noch u.a. die Anhörungen von Betroffenen wie dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen und anderer Beteiligter.

Hinzu kommt, dass Ministerpräsident ­Bodo Ramelow sich Anfang des Monats veranlasst sah, schriftlich vor finanziellen Risiken durch einen generellen Stopp der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu warnen. Zwar habe sich seine rot-rot-grüne Koalition nach langer kontroverser Diskussion auf die Abschaffung verständigt, so der MP, gleichwohl bleibe es ein Fakt, (Zitat)

„dass ein vorschnelles Versprechen fatale Folgen für die öffentliche Hand und damit letztlich für die Steuerzahler/innen nach sich ziehen kann“.

So steht es in einem Brief, den Ramelow unter anderem an die Bürgerallianz gegen überhöhte Kommunalabgaben verschickte.

Um zusätzliche Kosten wieder hereinzuholen, die den Thüringer Städten und Gemeinden nach einer Abschaffung der Beitragserhebung in ihren Haushalten entstehen könnten, brachte der Regierungschef der Partei DIE LINKE. unter anderem eine Änderung der Grundsteuer ins Spiel. Sein Argument: Wenn die Frage der Steuergerechtigkeit überhaupt nicht thematisiert werde, bekommt die Debatte seines Empfindens nach „Schlagseite“, schrieb Ramelow.

Im Mai 2017 hatte der Thüringer Landtag beschlossen, dass ab 2019 wirtschaftlich solide Gemeinden auf die Erhebung der Beiträge verzichten können. Diese Gesetzesänderung – sie gilt noch heute – wurde von den Kommunen heftig kritisiert und ein Gutachten des Gemeinde- und Städtebundes kam zu dem Schluss, dass dies verfassungswidrig sein könnte. Daher beschloss das Landeskabinett im Oktober die gesetzliche Neuregelung für 2019.

Das angeforderte Rechtsgutachten hatte Rot-Rot-Grün vor allem deshalb erstellen lassen, um die Gesetzesänderung für eine komplette Abschaffung der seit 1991 verbindlichen Straßen(aus)baubeitragserhebung im Freistaat rechtssicher zu machen. Zwar will die Thüringer Regierungskoalition Gemeinde- und Städte durch finanzielle Zuwendungen des Landes für ihre Einnahmeausfälle entschädigen – hier ist von 25 bis 30 Millionen Euro jährlich die Rede -, doch stehen bisher weder im Landeshaushalt 2019 noch 2020 solche Millionenbeträge zur Verfügung. / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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