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„Straßenausbaubeiträge abschaffen“: Ein Kommentar zum Thema von Wolfgang Kleindienst

Die Julius-Schaxel-Straße im Jahre 1997

Straßenausbaubeiträge (SAB) gehören abgeschafft. Sie sind ungerecht gegenüber betroffenen Grundstückseigentümern, weil Straßen und deren Nebeneinrichtungen von allen Bürgern benutzt werden können. Die Investition von Straßenausbau für Gemeindestraßen müssen wie bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen aus dem Steuereinnahmen des Staates finanziert werden. Nach Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg hat nun auch Bayern die SAB abgeschafft. Auch in Hessen gibt es Anzeichen einer möglichen Abschaffung von SAB durch den Gesetzgeber.

Seit über 20 Jahren kämpft die Bürgerallianz (als Dachverband von über 100 Thüringer Bürgerinitiativen) für die Abschaffung von Zwangsbeiträgen für Abwasserinvestitionen und den Straßenausbau. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird von uns als Interessenvertreter betroffener Bürger nicht akzeptiert, weil unzeitgemäß und schädlich für die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Der Verwaltungsaufwand zur Erhebung und Bearbeitung der Beiträge und deren Widersprüche ist oftmals höher als die Einnahmen! Verfassungsrechtlich ist die Erhebung von Sonderbeiträgen nur statthaft, wenn dem Beitragspflichtigen daraus ein konkreter wirtschaftlicher Vorteil erwachsen würde! Dies ist aber nicht der Fall.

In einem Offenen Brief hat die Bürgerallianz Thüringen den Ministerpräsidenten Thüringens und die Landtagsabgeordneten aufgefordert, die Straßenausbaubeiträge bedingungslos abzuschaffen. Wir werden in Thüringen zigtausenden betroffenen Grundstückseigentümern und unsere Mitgliedern für alle kommenden Wahlen in Thüringen eine Wahlempfehlung aussprechen, welche Parteien bzw. deren Vertreter sich für die bedingungslose Abschaffung von SAB aussprechen. So erhalten die Thüringer die Möglichkeit, sich demokratisch am Prozess zur Abschaffung einer weiteren Ungerechtigkeit zu beteiligen. Bei geplanten Einnahmen von 10.700 Millionen Euro im Landeshaushalt Thüringen für 2018 muss es, wie auch in Bayern angekündigt, möglich werden, die Kosten für den Straßenausbau und deren Nebeneinrichtungen nicht länger auf seine Bürger abzuwälzen. Thüringen plant für 2018 ca. 617 Millionen Euro Mehreinnahmen.

Die jetzige Regelung im geänderten Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) lässt nur eine Absenkung von SAB für bereits getätigte Baumaßnahmen und ab 2019 eine Abschaffung für neue Investitionen im Ermessen der Gemeinden zu. Dies ist für die Bürgerallianz Thüringen nur eine Übergangslösung. Parteien in Thüringen, die sich für die Abschaffung der SAB glaubhaft aussprechen und einsetzen, werden zu den Gewinnern der Landtagswahlen 2019 zählen, davon sind wir überzeugt.

Wolfgang Kleindienst
Landesvorsitzender
Bürgerallianz Thüringen gegen überhöhte Kommunalabgaben e. V.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

  1. Marko Hetzer

    Den Ausführungen des Herrn Kleindienst ist nichts hinzu zu setzen. Straßenausbaubeiträge gehören abgeschafft. Hier werden Investitionen der Grundstückseigentümer massiv gehemmt!

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