Alles über Beitragserhebung Allgemein Prüfauftrag "Abschaffung der Beiträge" Wie Beiträge zu bezahlen sind

ARD „Plusminus“: Heute Abend gibt es einen in Jena gedrehten Beitrag über die Straßenbaubeitragserhebung

Die ARD / Das Erste sendet heute Abend ab 21.45 Uhr einen in Hessen und Thüringen gedrehten Bericht zum Thema der Abschaffung der Straßen(aus)baubeiträge im Rahmen seiner TV-Sendung „plusminus“. Die sind ohnehin eine deutsche Eigenheit. Bis auf Dänemark funktioniert Straßenbau bei den europäischen Nachbarn auch ohne sie.

Matthias Weidner

Unter anderem gab Rainer Sauer, Leiter der Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena (KSJ), in Lobeda-Altstadt MDR-Reporter Matthias Weidner und seinem Team ein kurzes Statement zum Verhältnis Einnahmen ./. Kosten und erläuterte die Besonderheiten und den Aufwand, der mit der Erhebung von Straßenbaubeiträgen verbunden ist. HIER kann man den Bericht in der ARD-Mediathek ansehen.

KSJ

Die Jenaer Dreharbeiten für den rund sechsminütigen Bericht erfolgten im Gebäude des KSJ in der Löbstedter Straße 68 in der Abteilung Beiträge. Einen Außendreh gab es u.a. auf der aktuellen Straßenbaustelle der Marktstraße in Jena Lobeda-Altstadt.

HIER findet man die Webseite von „plusminus“. / CD

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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