Alles über Beitragserhebung Allgemein Wie Beiträge zu bezahlen sind

Wer zahlt, wenn demnächst die Straßen(aus)baubeitragspflicht wegfallen sollte?

Eine Wortwolke, die den Text des Beitrages grafisch darstellt

Derzeit erreichen uns verschiedene Fragen zur, von der Thüringischen Landesregierung sowie weiteren Landesparteien durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beabsichtigten, Abschaffung der Straßen(aus)baubeitragserhebung im Freistaat.

Mehrere Fragen beziehen sich hauptsächlich darauf, wie Straßenausbau in Thüringen zukünftig finanziert wird oder werden soll. Diese Fragen sind berechtigt, denn natürlich werden auch in Zukunft Straßen z.B. in unserer Stadt grundhaft erneuert und das kostet nach wie vor Geld – zwischen wenigen 10.000 Euro bei bestimmten Anliegerstraßen bis hin zu Millionenkosten bei Hauptverkehrsadern.

Derzeit nimmt die Stadt Jena durch die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach den aktuellen Regelungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes jährlich rund 750.000 Euro ein (Tendenz: steigend), bei einem Verwaltungskostenaufwand von etwas mehr als 300.000 Euro. Der Freistaat Thüringen hat angekündigt, den Kommunen den Ausfall an Straßen(aus)baubeiträgen zu ersetzen – heißt für die Stadt Jena:

Zu ersetzen wären pro Jahr mindestens zw. 450.000 und 750.000 Euro, je nachdem, wie hoch beim Einnahmeausfallersatz der eingesparte Verwaltungsaufwand berücksichtigt wird. Insgesamt geht man von Seiten der Landesregierung von einem Gesamtvolumen in Höhe von etwa 25 Mio. Euro pro Jahr aus, das den Thüringer Kommunen jährlich aus dem Landeshaushalt zu ersetzen wäre – mithin als rund eine Viertelmilliarde Euro pro Jahrzehnt.

Zudem legt der Gemeinde- und Städtebund Thüringen Wert darauf, dass es bei Thüringer Kommunen nicht zu einer Flut von Bürgerforderungen kommt, Straßen auszubauen, sobald Grundstückseigentümer dafür nicht mehr selbst zahlen müssten. Auch hier wäre vom Freistaat unter Umständen ein gewisser finanzieller Ausgleich vorzusehen.

Fakt ist aber, dass der Straßenausbau im Freistaat künftig nicht mehr durch die Grundstückseigentümer mitfinanziert werden soll sondern (abstrakt ausgedrückt) durch Steuern, somit also auch durch den/die Steuerzahler – egal ob Grundstückseigentümer oder Mieter – „bezahlt“ werden wird. / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

  1. Walter Kunze

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    aus aktuellem Anlass möchte ich hier einen kurzen Kommentar abgeben.

    Die Straße, entlang unserer Kleingartenanlage, wird zur Zeit grundsaniert und die Pächter haben nur Bedenken, dass extrem hohe Straßenausbaugebühren auf sie zukommen.

    Ich kann nicht nachvollziehen, warum sich SPD und Grüne so gegen die Abschaffung der Straßenausbaugebühren wehren.

    Berlin stellt dem Freistaat jährlich 25.000.000,00 € zur Verfügung und der Finanzminister der BRD hat für 2018 einen Überschuss von mehr als 40 Mrd. €, also genug um das Geld den Bürgen zurück zu geben. Weiterhin könnten mit dem Geld Kindergärten und Schulen saniert werden.

    Die Partei, die die Straßenausbaugebühren für 2019 abschafft, wird die nächsten Wahlen gewinnen!

    Mit freundlichen Grüßen
    Walter Kunze
    1. Vorsitzender
    Kleingartenverein „Stobraer Höhe“
    99510 Apolda

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