Alles über Beitragserhebung Allgemein Prüfauftrag "Abschaffung der Beiträge" Wie Beiträge zu bezahlen sind

Landesregierung will mit dem GStB über ein Ende der Straßenbeitragserhebung reden

Blick in die Netzstraße vor dem Ausbau. Links der Gehweg, daneben die asphaltierte Straße mit sichtbaren Schäden.

Die Thüringer Landesregierung hatte noch im vergangenen Jahr durch eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes festgelegt, dass Städte und Gemeinden Straßenausbaubeiträge erheben müssen. Ist eine Kommune jedoch „reich“ genug, könnte sie ab dem Jahr 2019 darauf verzichten, die Beiträge zum Straßenausbau von ihren Bürgern einzunehmen. Diese Regelung aber stieß auf Kritik und der Gemeinde- und Städtebund Thüringen (GStB-T) nannte sie Anfang des Jahres die „schlechtestmögliche“ Variante. GStB-T Chef Ralf Rusch erklärte, dadurch stünden die Bürgermeister unter extremen Druck, ob sie die Bürger zur Kasse bitten sollten oder nicht, und kündigte eine Klage seines kommunalen Spitzenverbandes gegen das neugefasste Gesetz an.

Nun sehen Pläne der Landesregierung vor, die Beiträge zum Straßenausbau in Thüringen komplett abzuschaffen. Zuvor wolle man, so Frank Kuschel (er ist kommunalpolitischer Experte der Partei DIE LINKE), Gespräche hierzu mit dem Gemeinde- und Städtebund führen, ein erstes noch vor der Sommerpause. Falls die Straßenausbaubeiträge jetzt abgeschafft werden sollten, müsse das Land den Kommunen die fehlenden Einnahmen ersetzen, so Kuschel gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR).

Unklar ist allerdings in welcher Höhe dies den jährlichen Landeshaushalt belasten würde. Laut Frank Kuschels Angaben im MDR  würden hierfür 15 bis maximal 20 Millionen Euro pro Jahr ausreichen. Dies sieht der GStB-T jedoch anders, wie dessen stellvertretender Geschäftsführer Bernhard Schäfer (u.a. zuständig für Finanzverfassungsrecht, Haushalts- und Kassenrecht sowie Kommunalabgaben) erklärte. Diese Summe sei „sehr knapp“ bemessen, wie er gegenüber dem MDR sagte. Sein Verband sei aber grundsätzlich zu Verhandlungen mit dem Land bereit.

Beiträge zu Bau, Erneuerung oder Verbesserung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen  werden in Thüringen wie in den meisten anderen Bundesländern von Grundstückseigentümern erhoben, deren Grundstücke an diese öffentlichen Anlagen angrenzen. Jena allein erhebt derzeit jährlich mehr als 750.000 Euro an solchen Beiträgen.      /RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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