Im Zusammenhang mit der für die Stadtratssitzung am 18. Januar 2018 vorgesehene Beschlussvorlage „Anpassung der Straßenbaubeitragssatzung“ haben uns verschiedene Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern erreicht zum Thema „Wer legt fest bzw. wie ergibt sich der Anliegeranteil der Grundstückseigentümer?“.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf DIESEN Artikel in unserem Blog verweisen, der bereits im Jahre 2015 erschienen ist. MEHR ANTWORTEN AUF ALLGEMEINE FRAGEN VON BÜRGERN FINDET MAN HIER!