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Die OTZ-Printausgabe korrigiert ihre Angaben zu den Anliegerprozenten der Naumburger Straße

Plan zum AUsbau der Naumburger Straße

In einem Artikel der Lokalausgabe Jena der Ostthüringer Zeitung vom Freitag, den 12.01.2018, ging es unter dem dem Titel „Anlieger zahlen mit: Nun wird es mit dem Umbau der Naumburger Straße in Jena ernst“ u. a. um die Beschlussvorlage des Kommunalservice Jena Nr. 17/1633-BV „Verbesserung und Erneuerung der Naumburger Straße“, die am Ende des Monats im Jenaer Stadtentwicklungsausschuss vorberaten und im Februar 2018 vom Stadtrat der Stadt Jena abschließend behandelt werden soll (wir berichteten).

Dabei war versehentlich der Gemeindeanteil mit dem Anliegeranteil verwechselt worden. Die Anlieger müssen 20 Prozent der umlagefähigen Straßenbau-Kosten tragen, nicht 80 Prozent. Die Richtigstellung der Zeitung findet man u.a. HIER.     / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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