Alles über Beitragserhebung Allgemein Termine

Der Stadtentwicklungsausschuss entscheidet über die Absicht zur Erneuerung der Löbichauer Straße

Lageplan Löbichauer Straße

Eines der Themen im Stadtentwicklungsausschuss am 26. Oktober 2017 ist die Absicht zur grundhaften Erneuerung der Löbichauer Straße zwischen der Karl-Liebknecht-Straße und der Straße Vor der Gembdenmühle. Ausgenommen hiervon soll die im Jahre 2003 hergestellte und 2007 abgerechnete Straßenbeleuchtung sein.

Für die beabsichtigten Herstellungsmaßnahmen sollen die beitragspflichtigen Anlieger später anteilig zu Straßenbaubeiträgen nach dem ThürKAG und der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Jena herangezogen werden. Als Gesamtherstellungskosten werden insgesamt ca. 2,1 Mio. Euro erwartet, die in etwa sechs bis sieben Jahren zu erhebenden Straßenbaubeiträge könnten bei bis zu 880.000 Euro liegen. Die Begründung des Kommunalservice Jena (KSJ) für die Absicht zur grundhaften Erneuerung findet man HIER in der Beschlussvorlage.

Nach Beschluss der Bauabsicht wird die Vorlage dem Ortsteilrat Wenigenjena vorgestellt und es werden die betreffenden Grundstücksbesitzer vom KSJ schriftlich informiert. In einer darauf folgenden Informationsveranstaltung mit den Eigentümern der betreffenden Grundstücke wird der Kommunalservice Jena die Notwendigkeit der Baumaßnahme darlegen und auf den zeitlichen Bauablauf eingehen.     / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .