Seit Jahren wird in Deutschland eine Debatte darüber geführt, wie gerecht es ist, Anlieger an Straßenausbaukosten zu beteiligen. Treffen kann eine Erschließungs- oder Straßen(aus)baubeitragserhebung in unserem Staat grund(ge)sätzlich jeden Grundstückseigentümer – lediglich auf Anlieger in Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg kommen nur Erschließungsbeiträge zu.
Ganz aktuell hatte die Thüringische Landesregierung in diesem Sommer sowohl die Abschaffung der Straßenbeiträge verworfen, als auch die rückwirkende Beitragserhebung ab August 1991 bestätigt – heißt: im Freistaat und damit auch in Jena sind auch weiterhin Straßen(aus)baubeiträge zu erheben und von den betroffenen Grundstückseigentümern zu entrichten.
Im Rahmen unserer ausgewogenen Berichterstattung in diesem Blog sowie unserer Transparenz gegenüber den Grundstückseigentümern bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen in Jena, können wir es betroffenen Bürgern empfehlen, bei allgemeinen Fragen nicht nur auf uns und unsere Artikel zu vertrauen, sondern auch diese Informationen des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) zu lesen.
Sollten Sie hierzu spezielle Fragen haben, stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena montags bis freitags zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr über unsere Infohotline 03641 4989 190 für Auskünfte zur Verfügung.
/RS