Alles über Beitragserhebung Allgemein

„Beiträge für den Straßenbau“: Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer gibt aktuelle Tipps

Seit Jahren wird in Deutschland eine Debatte darüber geführt, wie gerecht es ist, Anlieger an Straßenausbaukosten zu beteiligen. Treffen kann eine Erschließungs- oder Straßen(aus)baubeitragserhebung in unserem Staat grund(ge)sätzlich jeden Grundstückseigentümer – lediglich auf Anlieger in Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg kommen nur Erschließungsbeiträge zu.

Ganz aktuell hatte die Thüringische Landesregierung in diesem Sommer sowohl die Abschaffung der Straßenbeiträge verworfen, als auch die rückwirkende Beitragserhebung ab August 1991 bestätigt – heißt: im Freistaat und damit auch in Jena sind auch weiterhin Straßen(aus)baubeiträge zu erheben und von den betroffenen Grundstückseigentümern zu entrichten.

Im Rahmen unserer ausgewogenen Berichterstattung in diesem Blog sowie unserer Transparenz gegenüber den Grundstückseigentümern bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen in Jena, können wir es betroffenen Bürgern empfehlen, bei allgemeinen Fragen nicht nur auf uns und unsere Artikel zu vertrauen, sondern auch diese Informationen des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) zu lesen.

Sollten Sie hierzu spezielle Fragen haben, stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena montags bis freitags zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr über unsere Infohotline 03641 4989 190 für Auskünfte zur Verfügung.

/RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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