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Historische Ulmer Straße: SEA stimmt der Straßenplanung zur grundhaften Erneuerung nicht zu

Eine Katze räkelt sich vor der Ulmer Straße in Jena

In seiner Sitzung am 31.08.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss des Jenaer Stadtrats (SEA) die vom Kommunalservice Jena (KSJ) vorgestellte kostenreduzierte Ausbauplanung für die Ulmer Straße (historischer Teil) – „Absicht zur grundhaften Erneuerung der Ulmerstraße“ mit der Nummer 14/0173-BV – mehrheitlich abgelehnt.

Von den neun stimmberechtigten Ausschussmitgliedern stimmte lediglich Stadtentwicklungsdezernent Denis Peisker dafür, die von Abteilungsleiterin Regina Bergner (= beim KSJ zuständig für Strategie und Straßenplanung) präsentierte und als notwendig erläuterte Ausbauplanung zur Ausführung zu bringen. Auch das mit dem Vorliegen von Tiefenbrüchen im rund 100 Jahre alten Straßenkörper begründete Plädoyer des für die Straßenunterhaltung zuständigen KSJ-Abteilungsleiters Denis Steger für einen Ausbau, konnte die Aussschussmitglieder nicht umstimmen, die mit ihrem Votum einer Empfehlung des Ortsteilrates Wenigenjena folgten.

Dieser hatte dem Stadtrat empfohlen, auf den grundhaften Ausbau der Ulmerstraße zwischen Hausbergstraße und dem Neubauteil zu verzichten und dabei auch den Wunsch der direkten Anlieger berücksichtigt. In der Begründung schrieb der Ortsteilrat u. a.:

„Vorgeschlagen wird daher, auf den Ausbau zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten und diese 30 m Ulmerstraße, deren Zustand nicht schlechter ist als der der Hausbergstraße, zu gegebener Zeit gemeinsam einem grundhaften Ausbau zu unterziehen.“

Diese Begründung ist jedoch aus Sicht der Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena unzutreffend, da sie sich ausschließlich auf den optischen Eindruck beider Straßen bezieht und den Straßenuntergrund völlig außer Acht lässt. Auch erkannte es der Ortsteilrat nicht an, dass die Hausbergstraße 1993/1994 inklusive ihres Straßenunterbaus nahezu grundhaft erneuert worden war, die Ulmerstraße dagegen in den letzten 100 Jahren nicht. Abgesehen von diesem ganz wesentlichen Altersunterschied des Straßenzustands zwischen beiden Straßen impliziert diese Ausgangssituatiion, dass die Hausbergstraße wahrscheinlich nicht vor dem Jahre 2030 einer grundhaften Erneuerung unterzogen werden muss.

Blick in die Ulmer Strasse
KSJ

Nach der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses wird der historische Teil der Ulmerstraße in den nächsten Jahren und Jahrzehnten von der Stadt Jena resp. dem Kommunalservice Jena allein aus Mitteln der Straßeninstandhaltung ertüchtigt und repariert. Dabei hatte – wie Denis Peisker erläuterte – der SEA am 25.06.2015 einem Absichtsbeschluss für die alte Ulmerstraße (= Beschlussvorlage Nr. 15/0443-BV) zugestimmt und den Auftrag erteilt, die als zu hoch empfundenen Kosten zu überprüfen und eine Minimalvariante vorzulegen. Diese wurde am 02.12.2016 im Orteilrat vorgestellt und vorberaten; sie hatte nur noch einen Umfang von 50.000 Euro Baukosten gegenüber den ursprünglich genannten 155.000 Euro. Zuletzt war die Abteilung Beiträge des KSJ von nur noch rund 18.000 Euro Beitragslast für die Anlieger ausgegangen.

Peisker wies in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 31.08.2017 darauf hin, dass diese Negativ-Entscheidung ursprüngliche Wünsche der Ausschussmitglieder (= Erstellung einer Minimalvariante) konterkariere und bedauerte die von der Verwaltung in die Sache investierte Zeit und die für mehrere Planungen verbrauchten finanziellen Mittel. Der Kommunalservice wies nach der Ausschussenscheidung darauf hin, dass die in der Stellungnahme des Ortsteilrates enthaltene Formulierung „Diese riesige Differenz“ (Hinweis: gemeint sind 155.000 Euro zu 50.000 Euro) „auch an Art und Umfang der Planung und der Berechnung der Kosten zweifeln“ lasse, so nicht im Raum stehen bleiben könne.

Frau Bergner erklärte, dem Ortsteilrat sei durchaus bewusst gemacht worden, wie es zur Differenz kam. Ganz wesentlicher Teil der Neubetrachtung der ursprünglich grob überschlagenen Kosten war das Herausrechnen eines teuren Treppenweges zur Hausbergstraße hin und die Einbeziehung von flächenmäßigen Bauteilen des Ulmer-Straßen-Neubaus im Alt-Teil der Ulmer Straße, die somit für eine etwaige spätere Straßenbaubeitragsberechnung nicht mehr kostenwirksam wurden. Regina Bergner: „Damit ist die Höhe der Differenz durchaus erklärbar und Zweifel am Können der Straßenplanungsmitarbeiter sind unberechtigt.“

Lesen sie zum Thema auch folgenden Artikel aus der Osthüringer Zeitung.                 /  RS


Nachtrag: Leider berichtet eine stimmberechtigte Stadträtin im SEA in ihrem Nachbericht über den Punkt der Ulmer Straße

„Wo die ehedem veranschlagten zusätzlichen 100.000 € geblieben sind, verrät man uns nicht.“

Wir möchten darauf hinweisen dass Frau Bergner im Stadtentwicklungsausschuss sehr wohl das Thema der herausgerechneten Treppenanlage angesprochen hatte; außerdem erwähnte sie die Unterschiede zwischen der Vorzugs- und der Minimalvariante.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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