Alles über Beitragserhebung Allgemein

„Blog Straßenbaubeiträge“: Neues Design, verbesserter Nutzen, alte Qualität!

Tiefbauarbeiten / Straßenbau in Jena. Man sieht eine aufgerissene Straße mit verschiedenen Erdstoffen udn Schotter. Darin befindet sich eine Versorgungsleitung. Die Baustelle ist mit Gittern und Flatterband abgesichert.- Symbolfoto © KSJ

Mehr als 200 Artikel und Berichte zu allen Fragen rund um den beitragspflichtigen Straßenbau in Jena.

Tiefbauarbeiten / Straßenbau in Jena. Man sieht eine aufgerissene Straße mit verschiedenen Erdstoffen udn Schotter. Darin befindet sich eine Versorgungsleitung. Die Baustelle ist mit Gittern und Flatterband abgesichert.- Symbolfoto © KSJ
KSJ

Seit Dezember 2014 informiert der Kommunalservice Jena alle Menschen, die sich für das Thema der beitragspflichtigen Straßenherstellung interessieren – dies betrifft Erschließungs- wie Straßen(aus)baubeiträge – in diesem städtischen Blog „Straßenbaubeiträge“ kompetent und umfassend. Inzwischen sind hier bei uns mehr als 200 Berichte erschienen.

Zum 1. Juli 2017 haben wir den Blog in ein neues Blogdesign überführt: er ist jetzt übersichtlicher, mehr für Mobiltelefone optimiert und barrierefreier. Außerdem legen wir mehr Wert auf die bessere Wahrnehmung von Bildern und haben die Artikel mit überall sichtbaren Copyrightangaben versehen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns Ihre Eindrücke vom neuen Blogdesign in einem Kommentar kurz schildern würden.

Ihre Redaktion     / RS und AE

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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