Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung (Drucksache 6/2990) vom 8. November 2016 zum „Achten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes“ in der parlamentarischen Diskussion.
Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.
Der Innen- und Kommunalausschuss hat in seiner 35. Sitzung am 9. Dezember 2016 beschlossen, ein Anhörungsverfahren durchzuführen und die diesbezüglich von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen eingereichten Stellungnahmen im Diskussionsforum des Thüringer Landtags zur Verfügung zu stellen. Auf die Zuschriften können Sie auch in Ihren Beiträgen zu den einzelnen Fragen im Forum Bezug nehmen.
1.) Nach dem Willen der Landesregierung soll eine Straßenausbaubeitragssatzung künftig spätestens zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Durchführung einer Ausbaumaßnahme beschlossen werden. Der Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung zu einem späteren Zeitpunkt ist dann grundsätzlich nicht mehr möglich.
Wie beurteilen Sie diesen Vorschlag?
2.) Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht zudem u. a. vor, die gemeindliche Beitragserhebung zukünftig in das Ermessen der Gemeinden zulegen, soweit es sich um eine Straßenausbaumaßnahme handelt, die vor dem 1. Januar 2006 beendet wurde, die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde es zulässt und die Gemeinde seit dem 1. Januar 2006 keine Bedarfszuweisungen in Anspruch genommen hat. Ein Erstattungsanspruch der Gemeinden gegen den Freistaat Thüringen für zurückgezahlte Beiträge soll nicht bestehen. Das Abstellen auf den Stichtag 1. Januar 2006 begründet die Landesregierung mit einer Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (ThürOVG) vom 31. Mai 2005 – 4 KO 1499/04 –, die bestätigt, dass Gemeinden grundsätzlich die Pflicht haben, eine Satzung über die Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge zu erlassen. Nach Auffassung der Landesregierung konnten sowohl die politisch Verantwortlichen in den Gemeinden als auch die betroffenen Grundstückseigentümer jedenfalls mit der Entscheidung des ThürOVG im Jahr 2005 Kenntnis davon erlangen, dass von der Gemeinde grundsätzlich Straßenausbaubeiträge zu erheben sind, weshalb das Abstellen auf den Stichtag 1. Januar 2006 sachgerecht sei.
a) Wie beurteilen Sie den Vorschlag der Landesregierung, dass unter den oben genannten Voraussetzungen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Zeitraum vor dem 1. Januar 2006 in das Ermessen der Gemeinde gestellt werden soll?
b) Wie beurteilen Sie das dem Ermessen notwendigerweise zu Grunde liegende Kriterium dauerhafter Leistungsfähigkeit der Gemeinde?
c) Halten Sie die Stichtagsregelung 1. Januar 2006 für angemessen?
d) Welche weiteren Vorschläge zur Ausgestaltung des Straßenausbaubeitragsrechts möchten sie vortragen?
HIER ist der Link auf die Seite des entsprechenden Diskussionsforums des Thüringer Landtags!