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Die BI Lützowstraße bittet den Stadtentwicklungsausschuss darum, für eine Abschnittsbildung zu plädieren

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Die Lützowstraße in Jena-Lichtenhain auf Höhe der Kirche in Blickrichtung zur Mühlenstraße – Foto © Kommunalservice Jena

Am 31.10.2016 schrieb Herr Andreas Mund, Vorsitzender der Bürgerinitiative Lützowstraße, an die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses des Jenaer Stadtrats (SEA) bezüglich der am 03.11.2016 vom Kommunalservice Jena im SEA vorzustellenden Berichtsvorlage zu einer möglichen Abschnittsbildung in der Lützowstraße in Jena-Lichtenhain folgenen Brief:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 03.11.16 steht das Thema „Grundhafter Ausbau Lützowstraße“ erneut auf der Tagesordnung der SEA-Sitzung.

Nachdem das Thüringer Landesverwaltungsamt mit Schreiben vom 19.04.16 einer Abschnittsbildung auf Grund der örtlichen, räumlichen Gegebenheiten zugestimmt hatte, wurde in der SEA-Sitzung vom 28.04.16 der KSJ beauftragt, den finanziellen Aspekt der Abschnittsbildung zu prüfen.

Die jetzt vorliegenden Berechnungen belegen, dass eine Abschnittsbildung auch in beitragsrechtlicher Hinsicht möglich ist. Eine Abschnittsbildung wäre nicht möglich, wenn: „ die berücksichtigungsfähigen Kosten für den Ausbau eines Abschnitts je Quadratmeter Straßenfläche um mehr als ein Drittel höher liegen werden als die des anderen Abschnitts“ (Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes an KSJ vom 19.04.16).

Für den Fall der Abschnittsbildung ergeben sich Kosten für den Abschnitt A (Mühlenstraße bis Kirche)
von 10,83 €/m2 und für den Teilabschnitt B (Kirche bis Lauensteinweg) Kosten von 11,18 €/m2.
Da die Kostendifferenz deutlich unter einem Drittel liegt, ist die Möglichkeit der Abschnittsbildung also auch unter dem finanziellen Aspekt gegeben.

Die Abschnittsbildung hat weiterhin mehrere positive Aspekte:

– Nach Fertigstellung des Abschnitts B gilt die Maßnahme als abgeschlossen und die Straßenausbaubeiträge können separat für diesen Abschnitt erhoben werden (keine Finanzierungslücke).

– Die Nachhaltigkeit der im Jahr 2008 im Abschnitt A durchgeführten umfangreichen Instandsetzungsarbeiten und der damals dafür eingesetzten finanziellen Mittel wird gewährleistet. Die Abschreibungsdauer der Herstellungskosten würde sich mehr als verdoppeln.

– Eine technisch intakte Anliegerstraße mit einem für die nächsten Jahre ausreichenden Straßenzustand könnte erhalten werden.

– Im gegenwärtigen Haushaltsplan könnten durch den Nichtausbau des Teilstücks A ca. 78.000 € eingespart werden.

– Eine von den Anliegern und Bürgern auf Grund des vorhandenen Straßenzustandes im Teilabschnitt A nicht nachvollziehbare Erneuerung der Straße würde nicht stattfinden.

Die in ca. 8 – 10 Jahren eventuell anfallenden Mehrkosten zwischen Gesamtausbau und Teilausbau belaufen sich für den Kostenanteil der Stadt lediglich auf ca. 10.000 €, was im Verhältnis zur Investitionssumme und unter Berücksichtigung der o.g. Vorteile der Abschnittsbildung durchaus vertretbar wäre.

Durch die nun bestätigte Möglichkeit der Abschnittsbildung können die Bedenken seitens KSJ über eine mögliche Finanzierungslücke ausgeräumt werden. Über die technische Möglichkeit des Teilausbaus und die Erhaltungswürdigkeit des Teilabschnitts A gab es im SEA bereits Einigkeit, wie in dem im Amtsblatt 45/15 vom 12.11.15 veröffentlichten Beschluss Nr. 15/0575-BV nachzulesen ist.

Trotz der eventuell auftretenden relativ geringen Mehrkosten für die Stadt, welche allerdings auch durch die längere Abschreibungszeit der Instandsetzungskosten von 2008 teilweise kompensiert werden, stellt die Abschnittsbildung unter Berücksichtigung der vorliegenden Unterlagen und Argumente eine für alle Beteiligten tragbare Lösung des Problems grundhafter Ausbau Lützowstraße dar.

Aus diesem Grund bitten wir den Stadtentwicklungsausschuss für eine Abschnittsbildung zu plädieren.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Mund
Vorsitzender der Bürgerinitiative Lützowstraße

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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