Alles über Beitragserhebung Allgemein Termine

Stellungnahme der Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena zum Schreiben der BI Lützowstraße an den SEA vom 31.10.2016

ergebnis-einer-abschnittsbildung-in-der-luetzowstrasse-in-jena-lichtenhain-foto-und-grafik-kommunalservice-jena
Die Lützowstraße in Jena-Lichtenhain – Foto und Grafik © Kommunalservice Jena

Am 31.10.2016 schrieb der Vorsitzende der Bürgerinitiative Lützowstraße einen Brief an die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses des Jenaer Stadtrats (SEA) bezüglich der am 03.11.2016 vom Kommunalservice Jena (KSJ) im SEA vorzustellenden Berichtsvorlage zu einer möglichen Abschnittsbildung in der Lützowstraße, in welchem er darum bittet, für eine Abschnittsbildung zu plädieren. Hierzu nimmt der Leiter der Abteilung Beiträge des KSJ, Herr Rainer Sauer, wie folgt Stellung:

Vorab: Eine Beschlussvorlage des KSJ zu einer beitragsrechtlichen Abschnittsbildung* ist stets ergebnisoffen, was die Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses betrifft. Sie folgt in aller Regel den Vorgaben des Anliegerbeitragsrechts bezüglich Abschnittsbildungen und stellt die, zuletzt auch noch einmal vom Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar betonte, Sicht der Stadt Jena in den Vordergrund.

In seinem Schreiben an die die Stadt Jena vom 19.04.2016 betonte das Landesverwaltungsamt, dass sich der SEA bei einer Entscheidung über eine Abschnittsbildung an den Auswirkungen auf die Haushaltslage der Stadt Jena oder deren Eigenbetrieb KSJ zu orientieren habe und Aspekte wie Gerechtigkeitsempfinden oder finanzielle Interessen der Anlieger hierbei keine Rolle spielen sollen.

Sollte die Stadt Jena – resp. der SEA – zur Ansicht kommen, dass die durch einen zwei-geteilten Ausbau der Lützowstraße entstehenden Mehrkosten vertretbar sind und übernommen werden könnten, wäre eine Abschnittsbildung möglich und sinnvoll und durch den KSJ ein zeitlich zwei-geteilter Straßenausbau vorzunehmen. Den weiteren Vorgaben des Thüringer Landesverwaltungsamtes entsprechend müsste in der Lützowstraße dann dem Straßenausbau des Jahres 2017 (= oberer Teil der Straße) in einem Zeitfenster von maximal acht Jahren der Endausbau folgen – also der untere Teil der Lützowstraße spätestens 2025 hergestellt werden.

Doch weshalb hält der Kommunalservice Jena den durchgängigen Ausbau der Lützowstraße für besser als einen zwei-geteilten?

– Zum einen wäre der Gesamtausbau von der Mühlenstraße bis zum Lauensteinweg – wie beschrieben – etwas preiswerter.

– Zum anderen werden die Anlieger der Lützowstraße so nur ein Mal mit Bauarbeiten (und allen damit verbundenen Einschränkungen des täglichen Lebens) belastet und hätten nicht im Abstand von nur wenigen Jahren zwei Mal mit Vollsperrung und Umleitungsstrecke/n zu leben.

– Zum Dritten sorgt ein Gesamtausbau „in einem Rutsch“ für mehr Beitragsgerechtigkeit. So könnten die Anlieger des unteren Straßenteils bei einem Gesamtausbau u. a. davon profitieren, dass es im oberen Teil der Straße einige größere Grundstücke gibt, die Beitragslasten sozusagen „auffangen“. Bei einer Aufteilung in zwei Abschnitte und einer separaten Beitragsabrechnung des unteren Straßenabschnitts nach 2025 verteilen sich die dort entstehenden Straßenbaubeiträge dann auch nur auf die dort liegenden Grundstücke. In der Prognose der Abteilung Beiträge könnte dies für einige der im unteren Teil der Lützowstraße liegenden Grundstücke – auch unter Berücksichtigung von Preissteigerungen nach dem Baukostenindex und möglicher doppelter Kosten wie der Baustelleneinrichtung – zu einer Erhöhung des individuellen Straßenbaubeitrags um mehr als 20 % führen.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .