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Bürger fragen: „Wenn im SEA keiner weiß, was er eigentlich beschließen soll, weshalb fliegt eine Vorlage nicht einstimmig von der Tagesordnung?“

Turmpanorama 2016 - Foto © Stadt Jena KSJ
JenTower Turmpanorama 2016 – Foto © Stadt Jena KSJ

Bezüglich der „Absicht zur grundhaften Herstellung des Gehwegs in der Kahlaischen Straße“ hatten wir bereits auf irreführende Informationen in einem Internet-Blog  hingewiesen. In diesem Zusammenhang stellte sich für einen Bürger die Frage: „Wenn im SEA keiner weiß, was er eigentlich beschließen soll aber dennoch eine Vorlage nicht einstimmig von der Tagesordnung fliegt, ergibt sich die Frage nach den Beweggründen derer, die die Vorlage dennoch durchwinken wollen. Hellseherische Fähigkeiten? Wissen, was anderen nicht zur Verfügung steht? Weil‘s üblich ist, Vorlagen vom OB durchzuwinken? Was auch immer.“

Hierzu ist zu bemerken, dass die von der Abteilung Beiträge im Stadtentwicklungsausschuss eingereichten Vorlagen – was immer auch anderswo hierzu aus den verschiedensten Gründen geschrieben oder berichtet wird – noch niemals so „unzureichend“ oder schlecht vorbreitet waren, dass sie zurückgezogen werden mussten. Fakt ist, dass jedes einzelne Ausschussmitglied den Antrag stellen kann, die Entscheidung über eine Beschlussvorlage noch einmal zu vertagen, wenn ihm oder ihr die Begründung nicht ausreichend ist oder man noch andere Planunterlage bzw. Fotos sehen möchte, bevor man sich entscheidet. Das ist nur zu verständlich und der Kommunalservice Jena fordert vom SEA und seinen Mitgliederinnen udn MItgliedern auch keinerlei Entscheidungen ein, die leichtfertig oder übereilt zu fassen sind.

Sitzung des Jenaer Stadtrats 2016 - Foto © MediaPool Jena
Sitzung des Jenaer Stadtrats 2016 – Foto © MediaPool Jena

Natürlich weiß jedes Ausschussmitglied bereits mit Erhalt der Tagesordnung grundsätzlich, was zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird. Oft aber steckt der Teufel im Detail und es werden im Laufe einer Ausschussberatung ergänzende Hintergrundinformationen nötig bzw. Beratungen in Ortsteilräten notwendig, weil sich die Beschlussmaterie anders darstellt, als es sich Ausschussmitglieder oder Verwaltung vorgestellt haben.

In Fällen der Vertagung – wie es z. B. bei acht der neun erwähnten Vorlagen der Fall war – bzw. wenn einer Vorlage „von der Tagesordnung fliegt“ (wie es der Bürger in seiner Frage ausdrückte) hat der Kommunalservice die angeforderten Unterlagen nachzutragen oder im Rahmen einer Präsentation dem Ausschuss vorzustellen.So kamen die acht erwähnten Vorlagen nur wenig später wieder zur Entscheidung im Stadtentwicklungsausschuss und dieser stimmte ihnen anschließend einstimmig zu. Man sieht daran, dass solche Situationen wenig mit „hellseherischen Fähigkeiten“ bzw. „dennoch durchwinken“ zu tun haben – eher mit ordnungsgemäßer Arbeit von Ausschüssen des Jenaer Stadtrats.

Halten wir es doch einfach mit dem verstorbenen niederrheinischen Dichter und Denker Hanns Dieter Hüsch (1925 – 2005), der einst sagte: „Wenn wir schon nicht die Wahrheit herausbringen können, dann wenigstens die Wirklichkeit.“

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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