In seiner Sitzung am 14.04.2016 hat der Stadtentwicklungsausschuss (SEA) den Beschluss der „Absicht zur grundhaften Erneuerung des Gehwegs und der Straßenbeleuchtung in der Kahlaischen Straße (von der Grenze des Sanierungsgebietes bis zur Straße An der Brauerei)“ auf Geschäftsordnungsantrag von Stadtrat Reinhard Wöckel auf den 28.04.2016 vertagt.
Zu dieser Sitzung des SEA wird der Kommunalservice Jena eine Fotodokumentation des Gehwegzustandes im Sanierungsgebiet vorlegen, obwohl dieser Teil des Rad-/Gehweges ausdrücklich NICHT Bestandteil der Beschlussvorlage Nr. 15/0717-BV ist. Dies liegt darin begründet, dass es aufgrund der Regelungen des Baugesetzbuchs innerhalb von Sanierungsgebieten nicht zu einer Beitragspflichtigen Herstellung von Straßen und/oder Geh- bzw. Radwegen kommen kann.
Im Beschlusstext der Vorlage heißt es daher: „Die Stadt Jena beabsichtigt in der Kahlaischen Straße im Bereich von der Grenze des Sanierungsgebietes bis zur Straße An der Brauerei den Gehweg und die Straßenbeleuchtung grundhaft zu erneuern. Für diese Herstellungsmaßnahme sollen die beitragspflichtigen Anlieger in späteren Jahren anteilig zu Straßenbaubeiträgen nach dem ThürKAG und der Jenaer Straßenbaubeitragssatzung herangezogen werden.“
Welche Gründe gibt es, warum ein „Absichtsbeschluss“ vertagt werden muss? Immerhin muss Herr Wöckel überzeugende Argumente gebracht haben, die zu einer Vertagung führten.
Es gibt vielfältige Gründe, Absichtsbeschlüsse zu vertagen. Im vorliegenden Fall waren die Stadträte wohl mehrheitlich der Meinung, dass sie noch mehr Informationen benötigen, um der Beschlussvorlage zustimmen zu können. Diese werden dem Ausschuss vom Kommunalservice Jena am 28.04.2016 gegeben.
Ich denke aber, Sie stimmren mir zu, dass der JENAPOLIS Bericht in den beschriebenen Passagen irreführend ist.
gez.
Rainer Sauer
Leiter der Abteilung Beiträge im KSJ
„Ich denke aber, Sie stimmren mir zu, dass der JENAPOLIS Bericht in den beschriebenen Passagen irreführend ist.“
Sehr geehrter Herr Sauer,
was hat Ihre Antwort mit einem Verweis auf einen Bericht auf Jenapolis zu tun? Wenn ich die Frage von A. Bürger richtig verstehe, gab es eine (einfache) Frage nach den Beweggründen für eine Ablehnung eines Absichtsbeschlusses – und nicht, wie Sie behaupten, um einen Beitrag auf Jenapolis. Sie sollten die Dinge nicht immer vermischen. Das vereinfacht übrigens die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die Beschlussvorlage, die im Ausschuss von der Tagesordnung genommen wurde, stammt doch von Ihnen – und ist kein „irreführender Beitrag“ auf Jenapolis?
Vielleicht sollten Sie einmal den Wortlaut von Herrn Wöckel zum Geschäftsordnungsantrag veröffentlichen, der zur 7-2-0 Ablehnung führte?
Außerdem erkläre ich:
Der wahrscheinlich von Ihnen gemeinte Beitrag auf Jenapolis.de enthält keine „irreführenden Passagen“.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Netzbandt
Sehr geehrter Nutzer, bitte richten Sie ihr/e Anliegen direkt an die folgende E-Mailadresse: tiefbau-stadtraum @ jena.de.
Darüber hinaus gab es keine „7-2-0“ Ablehnung; diese Behauptung von Ihnen ist irreführend. Ergänzung: Im Protokoll festgehalten wurde hierzu „Der Geschäftsordnungsantrag von Herrn Wöckel, die Vorlage heute in erster Lesung zu behandeln und die Abstimmung zu vertagen, wird mehrheitlich bestätigt.“
Ein schönes Wochenende noch von Ihrer Abteilung Beiträge im Kommunalservice Jena.
Danke für die Nicht-Beantwortung.
Auf seinem privaten Blog übernimmt Herr Sauer auch Fotos und Texte. Ungefragt, versteht sich. Und wenn ihm höflich gesagt wird, er habe einen Rechtsverstoß begangen, wird er frech. Die Jenaer*innen wissen schon, wie „informativ“ und wahrheitsgetreu die Aussagen in den Blogs zu werten sind.
Artikel 5 Grundgesetz Absatz 1: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…) Eine Zensur findet nicht statt.“
Die Redaktion