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SEA-Sitzung am 17.03.2016: Anmerkungen zu einem Kommentar der Stadträtin Frau Dr. Heidrun Jänchen

Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im Plenarsaal des Rathauses - Symbolbild © Stadt Jena KSJ
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im Plenarsaal des Rathauses – Symbolbild © Stadt Jena KSJ

Nachdem ich aufgrund der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit ursprünglich nicht darauf eingehen wollte, haben mich gleich mehrere Rückfragen von Bürgern der letzten Tage dazu bewogen, doch noch einige Anmerkungen zu einem Kommentar von Stadträtin Frau Dr. Heidrun Jänchen auf der Webseite der Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) Kreisverband Jena zur Ausschussitzung des SEA am 17.03.2016 (Punkt 9.) zu machen.

1.) Frau Dr. Heidrun Jänchen schreibt: „Vor zwei Wochen hieß es noch, das ginge ganz und gar nicht – und ich durfte mir anhören, meine Bitte um Prüfung der Möglichkeiten sei Wirklichkeitsverweigerung. Jetzt soll das TLVWA, die Rechts- und Fachaufsichtsbehörde, prüfen, ob Abschnittsbildung bzw. Teilausbau möglich ist.“

Die Stadträtin hat recht: Ich war und bin (in Kenntnis der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Beitragsrecht) der Auffassung, dass eine Abschnittsbildung in der Lüztowstraße nicht möglich ist. Gleichwohl ist es aber – gerade im Sinne des Wunsches des Ausschusses – einleuchtend, die Fachaufsichtsbehörde der Stadt Jena um eine Einschätzung der Situation zu bitten. Dies widerspricht sich meiner Auffassung nach nicht.

2.) Frau Dr. Jänchen schreibt: „KSJ tut so, als wäre das eine private Grundstückszufahrt, während Google dreist ‚Lützowstraße‘ dranschreibt.“

Die angesprochene Zufahrt hinter dem Feuerlöschteich ist keine für den öffentlichen Verkehr gewidmete Straße. Dies ist so, unabhängig davon, was die Internetsuchmaschine google hierzu an Suchergebnissen liefert. Entscheidend ist die Festlegung/Widmung der Stadt Jena aufgrund des Thüringer Straßengesetzes.

3.) Weiter schreibt die Stadträtin: „Nach einer kurzen negativen Auskunft hebt Herr Sauer an, sämtliche Präzedenzfälle der neueren Stadtgeschichte zu referieren. Danach hatte ich zwar nicht gefragt, aber immerhin erfahren wir, dass der Fall so selten nicht ist.“

Zum einen hatte ich die letzten acht Fälle / Straßensituationen visuell und erläuternd erwähnt, in denen der Ausschuss über eine Abschnittsbildung zu entscheiden hatte. Der Präzedenzfall Lützowstraße ist hierbei jedoch so „selten“, dass er in der Aufzählung überhaupt nicht vorkam. Sprich: sämtliche Abschnittsbildungen fanden dort statt, wo (mindestens) zwei öffentliche Straßen zusammenstoßen. In der Lützowstraße gibt es jedoch keine öffentliche Straße, die die Gesamtstrecke unterteilen könnte

4.) Frau Dr. Jänchen fragt sich in ihrem Kommentar: „Kann eine Privatstraße auf öffentlichem Grund liegen? (…) Entweder weiß man wirklich nicht so genau, welchen Status die Straße hat, oder man setzt auf Verwirrung der Bürger.“

Die Antwort auf den ersten Teil der Frage ist einfach: Nein. Wenn die Frage jedoch so zu verstehen ist, ob ein nicht-öffentlicher Weg oder eine Privatstraße auf einem Grundstück der Stadt Jena liegen kann, dann lautet die Antwort: Ja.

Zum Status der Zufahrt hinter dem Teich wurde von mir unter 2.) bereits alles erklärt.

gez.

Rainer Sauer

Leiter der Abteilung Beiträge im KSJ

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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