Alles über Beitragserhebung Allgemein Wie Beiträge zu bezahlen sind

Die OTZ schreibt: „Beitragslösung bei Straßenbau in Thüringen nur in kleinen Schritten“

Artikel - Beitragslösung nur in kleinen Schritenl - Symbolfoto © Stadt Jena KSJ Rückwirkende Beitragserhebung für kommunalen Straßenausbau ist nicht nur juristisch eine knifflige Sache, schreibt die OTZ in einem Artikel vom 17.03.2016 unter demTitel „Beitragslösung bei Straßenbau in Thüringen nur in kleinen Schritten“. Hierin heißt es u.nter anderem:.

Nicht jede Straßenreparatur (…) ist für Anlieger beitragspflichtig. Grundhafter Ausbau aber schon, in Thüringen sogar rückwirkend bis 1991. Darüber wird bei Rot-Rot-Grün intern gestritten. Frank Kuschel (Linke) sagt auf Nachfrage dieser Zeitung, er habe sich offenbar unklar ausgedrückt. Er wollte nicht den Eindruck vermitteln, der Auftrag des Koalitionsausschusses an den Innenminister erstrecke sich auch auf künftige Beitragserhebungen für grundhaften kommunalen Straßenausbau. So sei es eben nicht.

Obwohl Kuschel es gern so gehabt hätte. Seit vielen Jahren kämpft der Linke-Politiker nicht nur an der Seite der Bürgerallianz gegen überhöhte Kommunalabgaben. Er ist auch deren Schatzmeister. Insofern waren die Hoffnungen verständlich, die die Bürgerinitiativen auf eine rot-rot-grüne Landesregierung richteten. Doch ein Dreierbündnis, so sieht es inzwischen auch der Kommunalexperte Kuschel, lebe von Kompromissen: „Schon der Koalitionsvertrag war ein Kompromiss. Jetzt machen wir noch einen Kompromiss zum Kompromiss.“

In der Sache heißt das: Während die Bürgerallianz auf die Abschaffung aller Beiträge der Grundstückseigentümer für Abwasseranlagen und Straßenausbau hofft, steht für Letztere im Koalitionsvertrag, dass die bis 1991 rückwirkende Erhebung für längst erledigte Baumaßnahmen „begrenzt“ werden soll. Der Auftrag an Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) lautet nun, bis Mitte Mai einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Kommunen die Entscheidung überlässt, wie weit sie die Rückwirkung anwenden wollen. Aus Kuschels Sicht ist das eine Abweichung vom Ziel, das im Koalitionsvertrag formuliert ist. Aber mehr bekommt er vorerst nicht. Die Interpretation des Abgeordneten korrigierte am Dienstag Regierungssprecher Günter Kolodziej persönlich.

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Artikel - Beitragslösung nur in kleinen Schritenl - Abbildung © Mediengruppe Thüringen - Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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