Rückwirkende Beitragserhebung für kommunalen Straßenausbau ist nicht nur juristisch eine knifflige Sache, schreibt die OTZ in einem Artikel vom 17.03.2016 unter demTitel „Beitragslösung bei Straßenbau in Thüringen nur in kleinen Schritten“. Hierin heißt es u.nter anderem:.
Nicht jede Straßenreparatur (…) ist für Anlieger beitragspflichtig. Grundhafter Ausbau aber schon, in Thüringen sogar rückwirkend bis 1991. Darüber wird bei Rot-Rot-Grün intern gestritten. Frank Kuschel (Linke) sagt auf Nachfrage dieser Zeitung, er habe sich offenbar unklar ausgedrückt. Er wollte nicht den Eindruck vermitteln, der Auftrag des Koalitionsausschusses an den Innenminister erstrecke sich auch auf künftige Beitragserhebungen für grundhaften kommunalen Straßenausbau. So sei es eben nicht.
Obwohl Kuschel es gern so gehabt hätte. Seit vielen Jahren kämpft der Linke-Politiker nicht nur an der Seite der Bürgerallianz gegen überhöhte Kommunalabgaben. Er ist auch deren Schatzmeister. Insofern waren die Hoffnungen verständlich, die die Bürgerinitiativen auf eine rot-rot-grüne Landesregierung richteten. Doch ein Dreierbündnis, so sieht es inzwischen auch der Kommunalexperte Kuschel, lebe von Kompromissen: „Schon der Koalitionsvertrag war ein Kompromiss. Jetzt machen wir noch einen Kompromiss zum Kompromiss.“
In der Sache heißt das: Während die Bürgerallianz auf die Abschaffung aller Beiträge der Grundstückseigentümer für Abwasseranlagen und Straßenausbau hofft, steht für Letztere im Koalitionsvertrag, dass die bis 1991 rückwirkende Erhebung für längst erledigte Baumaßnahmen „begrenzt“ werden soll. Der Auftrag an Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) lautet nun, bis Mitte Mai einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Kommunen die Entscheidung überlässt, wie weit sie die Rückwirkung anwenden wollen. Aus Kuschels Sicht ist das eine Abweichung vom Ziel, das im Koalitionsvertrag formuliert ist. Aber mehr bekommt er vorerst nicht. Die Interpretation des Abgeordneten korrigierte am Dienstag Regierungssprecher Günter Kolodziej persönlich.