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Die „Thüringer Allgemeine“ berichtet: das Kommunalabgabengesetz soll bezüglich der Erhebung von Straßen(aus)baubeiträgen geändert werden

Schild Beitragserhebung - Abbildung © Stadt Jena KSJThüringens Kommunen sollen, einem Bericht der Zeitung „Thüringer Allgemeine“ (TA) vom heutigen Tag zufolge, demnächst nicht mehr in jedem Fall dazu verpflichtet sein, rückwirkend Straßenausbeiträge zu erheben. Darauf hätten sich die Regierungsparteien Die Linke, SPD und Bündnis’90/Grüne geeinigt, so die TA.

Wie die Zeitung schreibt, habe der Koalitionsausschuss Innenminister Poppenhäger beauftragt, bis Mitte Mai 2016 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, nach welchem sowohl das Kommunalabgabengesetz ThürKAG als auch die Thüringer Kommunalordnung geändert werden müssten. Hierbei soll eine sog. Ermessensregelung die „Begrenzung der rückwirkenden Erhebung“ ermöglichen.

Unbestätigt blieben dem Zeitungsbericht zufolge jedoch Erklärungen des Landtagsabgeordneten der Linkspartei und Mitglied der Thüringer Bürgerallianz gegen überhöhte Kommunalabgaben e. V., Frank Kuschel, der dem Mitteldeutschen Rundfunk gegenüber sagte, die Koalition habe sich zudem darauf verständigt, dass die Ausnahmeklausel auch für aktuelle oder künftige, nach dem ThürKAG beitragspflichtige Straßenbauvorhaben gelten dürfe. Von der SPD hieß es, so die Thüringer Allgemeine, dies sie noch nicht entschieden, denn Beitragsexperten gehen hier davon aus, dass mit einer solchen Gesetzesregelung ein Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verbunden sein könnte,

Nach Kuschels Angaben könnten Thüringer Kommunen sich dann zukünftig auch dafür entscheiden, generell auf Beiträge zu verzichten und Grundstückseigentümer nicht an den Kosten für den Straßenbau zu beteiligen. Im Bericht der TA heißt es, dass es noch unklar sei, wann die Gesetzesnovelle in Kraft treten könnte. Sofern die Regierungsfraktionen das Ganze als eigenen Entwurf im Frühjahr im Landtag einbrächten, könnte er sogar noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Würde die Gesetzgebung jedoch über das Kabinett abgewickelt, dürfte das Verfahren bis in den Spätherbst andauern.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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