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Zwei wichtige Termine in Lichtenhain zum Ausbau der „Lützowstraße“

Die Lützowstraße auf Höhe der Kirche - Foto © Stadt Jena KSJ
Die Lützowstraße auf Höhe der Kirche – Foto © Stadt Jena KSJ

Zum beabsichtigten grundhaften Ausbau der „Lützowstraße“ wird es am Mittwoch, den 9. März 2016 um 16 Uhr einen Vor-Ort-Termin in Lichtenhain geben, bei dem u. a. Herr Müller (Ortsteilbürgermeister Lichtenhain), Herr Feige (Werkleiter Kommunalservice Jena) und Herr Peisker (Dezernent Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Jena) versuchen, gemeinsam eine Lösung der immer noch bestehenden Probleme zwischen den Vorstellungen der Stadt Jena und den Anliegern zu finden.

Außerdem lädt OTBM Herr Müller alle Beteiligten zu diesem Thema am Mittwoch, den 16. März 2016 um 19 Uhr 30 im Feuerwehrhaus Am Hirschberge (Beratungsraum im 1. OG) ein und informiert über den Sachstand. Je nach dem Ergebnis der Beratungen ist eine Wiedervorlage der entsprechenden Beschlussvorlage im Stadtentwicklungsausschuss für den 17. oder den 31. März 2016 vorgesehen.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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