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„Lützowstraße“: Über „schluffige“ Straßen und „knuffige“ Berichte hierüber (Teil 1)

Der untere Teil der Luetzowstraße im Sommer 2015 - Foto 1 © Stadt Jena KSJDie Gründe, in Jena-Lichtenhain die Lützowstraße grundhaft zu erneuern, haben wir in diesem Blog schon mehrfach berichtet. Nun gibt ein Artikel in der Thüringer Landeszeitung / Lokalausgabe Jena vom 15.02.2016 unter dem Titel „Asphalt okay, Unterbau murks: Die ’schluffige‘ Straße in Lichtenhain“ Gelegenheit zu einigen weiteren Bemerkungen.

Zuerst einmal wäre hier zu klären: „Was ist ’schluffig‘?“ – Der Duden setzt den Ausdruck „schluffig“ mit „lehmig, tonhaltig“ gleich und in Wikipedia gibt es einen eigenen Artikel zum Thema „Schluff“, den man HIER findet. Kurz zusammengefasst bezeichnet man mit „Schluff“ geowissenschaftich „unverfestigte klastische Feinböden und Sedimentgesteine, die nahezu überwiegend aus Komponenten mit einer Korngröße von 0,002 mm bis 0,063 mm bestehen. Diese Korngrößen liegen in etwa zwischen gröberen Sand- und dem feineren Tonschichten.“ – Umgangssprachlich wird „Schluff“ auch als Lehm bezeichnet.

Nun hätte ja die Überschrift „Asphalt okay, Unterbau murks“ vielleicht schon ausgereicht, um die Situation der Lützowstraße auf den Punkt zu bringen, der Autor jedoch geht in seinem Artikel einen Schritt weiter und sagt, das sei ungefähr so, „als wenn der Zahnarzt dem Patienten mitteilt, alle Zähne sind kerngesund, nur das Zahnfleisch muss raus!“. Soviel „knuffige“ Bürgernähe sei ihm gegönnt, weiß der Duden zu „knuffig“ ja u. a. zu vermelden, damit sei „liebenswert“ gemeint. Freilich geht es hier nur hintergründig darum, der Lützowstraße zu einem neuen Zahnfleisch zu verhelfen – es geht vordergründig um das Geld des Einzelnen, denn als Anlieger der Lützowstraße hat man sich mit rund 60 % an den Kosten der Straßenherstellung zu beteiligen und je preiswerter der Ausbau, desto niedriger der spätere Straßenbaubeitrag.

Der untere Teil der Luetzowstraße - Bauarbeiten der SWJG - Foto 1 © Stadt Jena KSJ
Der untere Teil der Lützowstraße: Frühere Bauarbeiten der Stadtwerke Jena Energie – Foto © Stadt Jena KSJ

Beim Vorort-Termin letztes Jahr bekundeten Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Jena Sympathie für die SIchtweise der Lichtenhainer und empfahlen anschließend eine Straßenbau-Variante, die vorsah, im oberen Straßenteil kostengünstig zu bauen und im unteren Teil der Lützowstraße alles so zu belassen, wie es ist. Das wiederum hielt der Werkleiter des Kommunalservice Jena für „nicht praktikabel“, weshalb die Art und Weise, wie die Lützowstraße ausgebaut werden soll – um es hier noch einmal klarzustellen: der Ausschuss hatte sich Ende 2015 einstimmig FÜR einen Ausbau entschieden – am kommenden Donnerstag noch einmal Gegenstand der Beratungen im Stadtentwicklungsausschuss werden wird.

Zielrichtung der Verwaltung ist es, die Straße in Form der seinerzeit abgelehnten Vorzugsvariate des Kommunalservice Jena auszubauen. Kleine Merkwürdigkeit am Rande: Die vom Stadtentwicklungsausschuss im letzten Jahr gewählte Kombi-Variante sieht an einigen, wenigen Stellen der Straße sogar einen breiteren (und damit in der Logik der Anlieger dort teureren) Ausbau vor, als von der Verwaltung vorgesehen.

Man darf gespannt sein, ob der Ausschuss den Darlegungen der Straßenplaner folgt, also bezogen auf den unteren Straßenteil „oben Asphalt / darunter Lehm = das geht nicht gut“, oder bei seiner – aus Sicht des Kommunalservice Jena nicht durchführbaren – Variante bleibt.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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