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„Beiträge abschaffen – und dann? (Teil 3)“ – Der Kommunalervice Jena geht nochmals auf eine Pressemitteilung der Bürgerallianz Thüringen e.V. vom Mai 2015 ein

JEZT - Die Lobedaer Strasse – Foto © Stadt Jena KSJ
Die Lobedaer Strasse – Foto © Stadt Jena KSJ

Der Bürgerallianz Thüringen e.V. antwortete im letzten Jahr auf den Zeitungsartikel „Beiträge abschaffen – und dann?“ aus der Thüringer Landeszeitung vom 23. Mai 2015 mit folgender Presseerklärung vom 28. Mai 2015 in der es u.a. heißt:

„Die Bürgerallianz Thüringen spricht sich für ein Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes zur Begrenzung der Erhebung von Straßenausbau- und Abwasserbeiträgen aus. Dabei sollte die Festsetzungsfrist künftig gemäß Abgabenordnung vier Jahre betragen. Grundstückseigentümer und Kommunen benötigen bis zu einer Entscheidung zur Abschaffung SAB und der Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen zumindest eine Klärung zur Rückwirkung, auch die Beitragsabteilung des Kommunalservice Jena.“

Allgemein hatten wir zu dieser Presseerklärung bereits HIER und DORT Stellung bezogen, dennoch blieb eine Sache uns betreffend offen, deren Beantwortung wir noch nicht vorgenommen hatten. Es ist die Aussage: „Grundstückseigentümer und Kommunen benötigen bis zu einer Entscheidung zur Abschaffung SAB und der Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen zumindest eine Klärung zur Rückwirkung, auch die Beitragsabteilung des Kommunalservice Jena.“

Hierauf ist zu antworten, dass die Stadt Jena und deren beim Kommunalservice Jena angegliederte Beitragsabteilung diese Klärung NICHT benötigen.Seit dem In-Kraft-Treten des Thüringer Kommunalabgabengestzes im August 1991 beträgt die Rückwirkung für eine Beitragserhebung vier Jahre. Seit 1993 erhebt Jena Straßenbaubeiträge – bis 1994 hießen sie Straßenbeiträge und bis 2008 Straßenausbaubeiträge. Eine Gesetzesänderung unter dem Regime eines Thüringer Kommunalabgabengesetzes, das eine Beitragserhebung nach § 7 weiterhin vorsieht, würde hier für Grundstückseigentümer im Gebiet der Stadt Jena keinerlei Änderung oder Veränderung mit sich bringen. Die Sache ist aus unserer Sicht eindeutig geklärt.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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