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Bürger fragen: „Ist eine Akteneinsicht immer kostenlos?“ und „Was kosten Kopien aus städtischen Akten?“ (Stand 2016)

Amtsblatt der Stadt Jena Nr 1-2016 - Symbolbild © Stadt Jena KSJHat jemand einen Erschließungs- oder Straßenbaubeitrag zu entrichten, dann steht ihm das Recht zur Akteneinsicht zu. Hierbei stellen sich für viele Bürger zwei Fragen: „Ist eine Akteneinsicht immer kostenlos?“ und „Was kosten Kopien aus städtischen Akten?“. Hierzu geben die im Amtsblatt 1/15 vom 7. Januar 2016 veröffentlichte neue Verwaltungskostensatzung der Stadt Jena sowie das hierzu als Anlage veröffentlichte Gebührenverzeichnis (Teil A) Auskunft. Wir fassen zusammen:

I.) Mündliche Auskünfte einfacher Art sind kostenlos bzw. gebührenfrei. Mündliche oder schriftliche Auskünfte aus amtlichen Unterlagen sind, soweit damit „ein erheblicher Zeitaufwand“ verbunden ist, gebührenpflichtig. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt hierbei nach Akten- bzw. Zeitaufwand.

II.) Die Gewährung von Einsicht in amtliche Akten, Karteien, Bücher usw. ist kostenlos bzw. gebührenfrei, soweit damit kein erheblicher Zeitaufwand verbunden ist. Ansonsten erfolgt auch hier die Festsetzung der Gebühren nach Akten- bzw. Zeitaufwand je Akte, Kartei, Buch, Karte, Plan und so weiter.

III.) Wenn ein Beschäftigter die Einsichtnahme dauernd beaufsichtigen muss, so bemessen sich Gebühren nach dem Zeitaufwand der Beaufsichtigung.

IV.) Eigenhändige Abschriften aus Akten des Kommunalservice Jena bzw. der Stadt Jena sind stets kostenfrei. Kopierte Abzüge, Ausfertigungen, Duplikate von Plänen und sonstige Kopien aus Akten sind dagegen gebührenpflichtig. Sie kosten für jede angefangene Seite / bei Vorder- und Rückseite pro Stück

a) DIN A5 und DIN A4 schwarz/weiß 0,30 Euro (beglaubigt: 2,80 Euro)

b) DIN A3 s/w 0,50 Euro (beglaubigt: 3,00 Euro)

c) DIN A2 s/w 1,00 Euro (beglaubigt: 3,50 Euro)

d) DIN A5 und DIN A4 farbig 1,60 Euro (beglaubigt: 4,10 Euro)*

e) DIN A3 farbig 2,40 Euro (beglaubigt: 4,90 Euro)*

f) DIN A2 farbig 5,00 Euro (beglaubigt: 7,50 Euro)*

g) Gebühren nach Zeitaufwand der Beaufsichtigung: für Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte je angefangene 1/4tel Stunde 19,00 Euro

h) Gebühren nach Zeitaufwand der Beaufsichtigung: für die übrigen Beschäftigten je angefangene 1/4tel Stunde 14,00 Euro

* = Angaben aus der Tabelle für das Bauaktenarchiv

V.) Das Fotografieren aus Akten ist zulässig, bedarf aber der Genehmigung des Sachbearbeiters oder eines / einer Vorgesetzten.

VI.) Die Rücknahme eines Widerspruchs gegen einen Erschließungs- oder Straßenbaubeitragsbescheid ist gebührenpflichtig und richtet sich danach, bei welcher Stelle (Stadt Jena oder Thüringer Landesverwaltungsamt) der Widerspruch zurückgenommen wird. Liegt er noch nciht zur Entscheidung beim Landesverwaltungsamt kostet die Rücknahme bei der Stadt Jena  mindestens 20 Euro, in bestimmten Fällen mindestens 30 Euro.

Wenn sie Einsicht in Akten der Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena möchten, dann setzen sie sich mit uns in Verbindung. Wir geben Ihnen gerne Auskunft über die für sie besten und kostengünstigten Möglichkeiten. Sie finden uns in der Löbstedter Straße 68 (3. Stock) oder erreichen uns telefonisch unter 03641 4989 190.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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