Der Bürgerallianz Thüringen e.V. antwortete im letzten Jahr auf den Zeitungsartikel „Beiträge abschaffen – und dann?“ aus der Thüringer Landeszeitung vom 23. Mai 2015 mit folgender Presseerklärung vom 28. Mai 2015 in der es u.a. heißt:
„Die Bürgerallianz Thüringen spricht sich für ein Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes zur Begrenzung der Erhebung von Straßenausbau- und Abwasserbeiträgen aus. Dabei sollte die Festsetzungsfrist künftig gemäß Abgabenordnung vier Jahre betragen. Grundstückseigentümer und Kommunen benötigen bis zu einer Entscheidung zur Abschaffung SAB und der Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen zumindest eine Klärung zur Rückwirkung, auch die Beitragsabteilung des Kommunalservice Jena.“
Allgemein hatten wir zu dieser Presseerklärung bereits HIER und DORT Stellung bezogen, dennoch blieb eine Sache uns betreffend offen, deren Beantwortung wir noch nicht vorgenommen hatten. Es ist die Aussage: „Grundstückseigentümer und Kommunen benötigen bis zu einer Entscheidung zur Abschaffung SAB und der Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen zumindest eine Klärung zur Rückwirkung, auch die Beitragsabteilung des Kommunalservice Jena.“
Hierauf ist zu antworten, dass die Stadt Jena und deren beim Kommunalservice Jena angegliederte Beitragsabteilung diese Klärung NICHT benötigen.Seit dem In-Kraft-Treten des Thüringer Kommunalabgabengestzes im August 1991 beträgt die Rückwirkung für eine Beitragserhebung vier Jahre. Seit 1993 erhebt Jena Straßenbaubeiträge – bis 1994 hießen sie Straßenbeiträge und bis 2008 Straßenausbaubeiträge. Eine Gesetzesänderung unter dem Regime eines Thüringer Kommunalabgabengesetzes, das eine Beitragserhebung nach § 7 weiterhin vorsieht, würde hier für Grundstückseigentümer im Gebiet der Stadt Jena keinerlei Änderung oder Veränderung mit sich bringen. Die Sache ist aus unserer Sicht eindeutig geklärt.