Dieser Tage stellte Herr Ralph Lenkert, Mitglied des Deutschen Bundestages, folgende Anfragen nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) vom 14. Dezember 2015 an Oberbürgermeister Dr. Albrecht Schröter. Herr Lenkert fragt an:
1.) „Auf welcher Höhe belaufen sich die Straßenausbaubeiträge, die durch die Grundsanierung und den Ausbau der Straßenbahn in der Naumburger Straße für die Anwohner entstehen (bitte je Grundstück einzeln aufführen)?“
2.) „Wie stellen sich die aktuellen Kalkulationen bezüglich Wirtschaftlichkkeit des zweigleisigen Ausbaus der Straßenbahn von Jena-LÖbstedt über Zwätzen mit Verlängerung zum Himmelreich dar, insbesondere im Hinblick auf die Situation der Fördermittel, des Eigenanteils de Stadt und der Amortisation?“
Die zweite betrifft nicht dem Kommunalservice Jena (KSJ) und wird sicherlich vom Jenaer Nahverkehr / JeNah zu beantworten sein. Die Beantwortung der ersten Frage hat der Oberbürgermeister der Stadt Jena freundlicherweise an den KSJ weitergegeben und wir versuchen diese so kurz wie möglich zu beantworten.
1.) Straßenbaubeiträge fallen in der Naumburger Straße alleine durch die Grundsanierung / Verbesserung i. S. d. § 7 Thüringer Kommunalabgabengesetz an; niemals aufgrund des Ausbaus der Straßenbahn, da letzteres keinen besonderen Vorteil für die Anlieger darstellt.
2.) Anwohner sind nicht immer auch Anlieger; gerade im Fall der Naumburger Straße gibt es z.B. große Grundstücke, die im Eigentum des Freistaats Thüringen sind.
Insgesamt sind im ersten Straßenteil (Camburger Straße bis Steinbach) 10 potentiell beitragspflichte Grundstücke mit folgenden voraussichtlichen Straßenbaubeitragshöhen (= in Euro):
7700 / 1500 / 20400 / 39200 / 12300 / 35400 / 42300 / 14500 / 4500 / 8200 / 6300
Im zweiten Straßenteil (Steinbach bis Brückenstraße) liegen 82 potentiell beitragspflichte Grundstücke mit folgenden voraussichtlichen Beitragshöhen (= in Euro):
2200 / 4000 / 600 / 800 / 3600 / 2800 / 3100 / 2100 / 900 / 3500 / 800 / 3800 / 2000 / 3300 / 3400 / 5100 / 2400 / 2700 / 1200 / 2300 / 1400 / 102200 / 100 / 13000 / 100 / 200 / 21000 / 3700 / 1000 / 1700 / 900 / 400 / 3000 / 1600 / 1800 / 1800 / 2100 / 1700 / 1200 / 2500 / 9600 / 2300 / 400 / 2500 / 800 / 300 / 100 / 3700 / 2500 / 500 / 1300 / 7300 / 2500 / 4700 / 2500 / 100 / 326400 / 1400 / 900 / 43300 / 2400 / 1000 / 263100 / 1300 / 1600 / 1900 / 1700 / 800 / 900 / 4500 / 900 / 1400 / 1000 / 1400 / 4200 / 2500 / 1000 / 1700 / 1400 / 1200
Im dritten Straßenteil (Brückenstraße bis Ausbauende) liegen 11 potentiell beitragspflichte Grundstücke mit folgenden voraussichtlichen Beitragshöhen (= in Euro):
2000 / 1500 /16200 /4300 / 146200 / 10800 / 2500 / 1100 / 1600 / 200 / 1700