Allgemein

„Stadtentwicklungsausschuss“: Die neuen Absichtsbeschlüsse und Projekte der Abteilung Beiträge für Anfang 2016

JEZT - Die Julius-Schaxel-Straße in Jena - Abbildung © Stadt Jena KSJ
Die Julius-Schaxel-Straße in Jena – Abbildung © Stadt Jena KSJ

Anfang des Jahres 2016 wird die Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena folgende neue Absichtsbeschlüsse im Stadtentwicklungsausschuss des Jenaer Stadtrats vorstellen:

15/0716-BV = Absicht zur grundhaften Erneuerung der Tatzendpromenade (von der Kreuzung Magdelstieg bis zur Kreuzung Carl-Zeiss-Promenade)

15/0717-BV = Absicht zur grundhaften Erneuerung des Gehwegs und der Straßenbeleuchtung in der der Kahlaischen Straße  (von der Grenze des Sanierungsgebietes bis zur  Straße An der Brauerei)

15/0718-BV = Absicht zur grundhaften Erneuerung der Julius-Schaxel-Straße

15/0719-BV = Absicht zur grundhaften Erneuerung des Gehwegs und der Straßenbeleuchtung der Fritz-Ritter-Straße (von der Stauffenbergstraße bis zur Emil-Wölk-Straße)

15/0720-BV = Absicht zur grundhaften Erneuerung der Teichgasse in Jena-Winzerla

15/0721-BV = Absicht zur grundhaften Erneuerung der Camburger Straße (von der Scharnhorststraße bis zur Altenburger Straße)

JEZT - Ein Teil der auszubauenden Camburger Straße in Jena - Abbildung © Stadt Jena KSJ
Ein Teil der auszubauenden Camburger Straße in Jena – Abbildung © Stadt Jena KSJ

Weitere Projekte:

15/0668-BV = Stadtratsbeschluss zur grundhaften Erneuerung der Ulmer Straße im Abschnitt zwischen der Hausbergstraße und dem Neubauteil

2004-09-16/SEA = Leipziger Straße in Jena-Nord im Bereich zwischen der Scharnhorststraße und der Friedrich-Wolf-Straße:  Hier werden wir die Anlieger schriftlich über die aktuell geschätzten, voraussichtlichen Beitragshöhen unterrichten und dies dem Stadtentwicklungsausschuss im Nachgang berichten. Nähere Angaben hierzu erfolgen demnächst hier im Blog!

 

 

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .