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Freistaat Thüringen will Straßen(aus)baubeitragsrecht ändern – Der KSJ erwartet keine Auswirkungen für Jena

Strassen- und Gehwegbauarbeiten - Foto © MediaPool Jena
Straßen- und Gehwegbauarbeiten – Foto © MediaPool Jena

Die Thüringer Landesregierung will im nächsten Jahr das Recht zur Erhebung von Beiträgen für den Straßenausbau neu regeln; eine Abschaffung sei jedoch im Moment vom Tisch, wie die Thüringer Landeszeitung gestern berichtete. Im Freistaat mussten in diesem Jahr zwar weniger Kommunen als erwartet zwangsweise Beiträge für den Straßenausbau erheben, 2016 dürften allerdings wohl mehr als 100 Gemeinden zum nachträglichen Einnehmen von Kommunalabgaben zwangsverpflichtet werden. Das habe, so die TLZ, eine Abfrage bei den Kommunalaufsichten der Kreise ergeben.

Der Grund: Über die Erhebung von Straßen(aus)baubeiträgen wird seit Jahren in Thüringen gestritten. Kommunen sind seit 1991 nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für die Verbesserung oder den grundhaften Ausbau von Ortsstraßen anteilig auf die Anlieger umzulegen. Eine Reihe von Städten und Gemeinden weigert sich jedoch bis heute, solche Beiträge von ihren Bürgern zu erheben. Nach der seit 2011 geltenden Rechtslage des ThürKAG sind Städte und Gemeinden aber verpflichtet, Grundstückseigentümer rückwirkend bis zum Jahr 1991 an den Kosten für den grundhaften Ausbau von Ortsstraßen zu beteiligen. Da die Ansprüche nach 25 Jahren zu verjähren drohen, seien die Kommunalaufsichtsbehörden nach Angaben der Thüringer Landeszeitung gehalten, Städte und Gemeinden im Freistaat hierzu zwangszuverpflichten.

Strassenbauabeiten in der Loebstedter Strasse - Kanalbau - Foto © MediaPool Jena
Straßenbauabeiten mit Kanalbau – Foto © MediaPool Jena

Zwar habe die Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag eine Gesetzesänderung zum Schutze der Anlieger erarbeitet, so die TLZ in ihrem Bericht, diese sei aber nach Angaben der SPD-Fraktion bei Experten des Justizministeriums auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gestoßen, weshalb das Vorhaben nun auf das neue Jahr verschoben worden ist. Strittig sei etwa die Frage, ob Kommunen, die solche Beiträge erhoben haben, sich ungleich behandelt fühlen könnten gegenüber Gemeinden, die ihre Einwohner nach der kommenden Gesetzeslage nicht mehr zur Kasse bitten müssten.

Die zwischen den Mitgliedern der rot-rot-grünen Landesregieurng diskutierte Variante sah den Angaben der Landeszeitung vor, dass Gemeinden künftig selbst entscheiden sollten, wie viele Jahre nach Bauarbeiten sie Beiträge erheben möchten. Dies, aber auch die von der Partei Die Linke angedachte Lösung, Kommunen könnten die ihren Bürgern nicht in Rechnung gestellten Beiträge anschließend vom Freistaat – quasi aus der Staatskasse – zurückfordern, sei bei Verfassubgsexperten durchgefallen.

Alle genannten beabsichtigten Gestzesänderungen haben aber keinerlei Auswirkungen auf die Beitragserhebung in Jena. Hier werden nach Angaben der zuständigen Abteilung seit 1991 Erschließungsbeiträge und seit 1992 Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Im laufenden Haushaltsjahr seien dies mehr als 800.000 Euro gewesen, so der Leiter der Abteilung Beiträge im Kommunalservice Jena.

(Hinweis: Dieser Artikel wurde zuerst veröffentlicht auf dem Multimediaportal JEZT von ZONO Radio Jena)

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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