Alles über Beitragserhebung Allgemein Wie Beiträge zu bezahlen sind

„Straßenbahnverlängerung nach Norden“ – Ein Bericht von der großen Informationsveranstaltung im Rathaus

JEZT - Beamerfoto aus der Informationsveranstaltung im Jenaer Rathaus - Foto © Stadt Jena KSJ
Beamerfoto aus der Informationsveranstaltung im Jenaer Rathaus – Foto © Stadt Jena KSJ

Im Frühjahr 1998 beschloss der Jenaer Stadtrat unter der Beschluss-Nr. 98/03/46/1764 die „Verlängerung der Straßenbahn nach Zwätzen“, worauf der Stadtentwicklungsausschuss des Jenaer Stadtrates im November 2014 die „Weitere Planung und Umsetzung der Verlängerung der Straßenbahn nach Zwätzen/Himmelreich“ in Auftrag gab (= Beschluss Nr. 14/2545-BV). In diesem Zusammenhang folgten im Frühjahr 2015 drei Absichtsbeschlüsse zur beitragsfähigen Herstellung der „Naumburger Straße“ im Zuge der Straßenbahnverlängerung Nord (= Beschluss Nrn. 15/0341-BV, 15/0342-BV und 15/0343-BV).

JEZT - Informationsveranstaltung im Jenaer Rathaus - Foto © Stadt Jena KSJ
Informationsveranstaltung im Jenaer Rathaus – Foto © Stadt Jena KSJ

Zu den drei letztgenannten Beschlüssen gab es am 23.11.2015 im Historischen Rathaus eine Informationsveranstaltung des Kommunalservice Jena (KSJ), der eine ca. 90-minütige Information des Stadtentwicklungsdezernates mit dem Jenaer Nahverkehr (JeNah) über den aktuellen Planungsstand voraus ging, in welcher – nach einleitenden Worten von Jenas Stadtentwicklungsdezernenten Denis Peisker – Stephan Kühn vom Planungsbüro HI Bauprojekt GmbH den derzeitigen Stand der Planungen vorstellte.

JEZT - Beamerfoto zur Kreuzungsgestaltung Am Steinbach - Foto © Stadt Jena KSJ
Beamerfoto zur Kreuzungsgestaltung Am Steinbach – Foto © Stadt Jena KSJ

So ist im Bereich des sog. „Milchhofs“ ein dreigleisiger Ausbau des Straßenbahn vorgesehen, in dessen Folge die Straßenbahntrasse durch die bisherige Engstelle der Naumburger Straße im Bereich Am Steinbach zukünftig zweigleisig in Richtung Himmelreich / Wohngebiet Am Ölste geführt werden soll (siehe Abbildung links).

im Anschluss an die Vorstellung der Planung eröffnete der Stadtentwicklungsdezernent eine Fragerunde des Publikums, die regen Anklang fand. So wurden von den Bürgern u.a Fragen gestellt zur Sinnhaftigkeit der Streckenführung, zu den Baukosten und Bauzeiten sowie zur Umleitungsstrecke für den Ausbauzeitraum, auf die Jenas Verkehrsplanungschef Michael Margull Antworten gab. Dieser nannte auch die Gründe, weshalb die, vom Stadtrat ebenfalls beschlossene Nordverlängerung der Wiesenstraße nach Porstendorf derzeit nicht umgesetzt werden kann, erklärte aber, dass dies nie die Grundvoraussetzung für einen sich danach anschließenden Bau der Straßenbahnverlängerung  gewesen sei.

Die beiden JeNah-Geschäftsführer antworteten auf Fragen der Anlieger nach der potentiellen Auslastung einer Straßenbahnstrecke bis ans Wohngebiet Am Oelste sowie auf Taktzeiten der Straßenbahnlinien und die Frage, weshalb eine Verlegung der Straßenbahntrasse in die Straßenmitte der Naumburger Straße die beste Lösung ist.

JEZT - Luftbild der Naumburger Strasse in Loebstedt und Zwaetzen - Abbildung © Stadt Jena KSJ
Luftbild der Naumburger Straße in Löbstedt und Zwätzen – Abbildung © Stadt Jena KSJ

In der Informationsveranstaltung zu den später, im Zuge der Straßenerneuerung bzw. – verbesserung, auf die anliegenden Grundstückseigentümer zukommenden Straßenbaubeiträge erklärte der Beitrags-Abteilungsleiter im KSJ, Rainer Sauer, die Prinzipien der Beitragserhebung und gab Auskunft darüber, wie Grundstücke prinzipiell veranlagt werden. Außerdem erläuterte er die Unterschiede zwischen der, nun von der Verkehrsplanung vorgestellten, Vorzugsvariante mit den beiden Straßenbahngleisen in der Straßenmitte gegenüber einer Straßenbahntrasse am Fahrbahnrand und legte dar, dass mit der Vorzugsvariante eine Minderung der Beitragslasten verbunden ist. Sauer sieht hierin vor allem einen finanziellen Vorteil für die Beitragspflichtigen.

Zum Abschluss der Informationsveranstaltung wies der Abteilungleiter auch auf die Zeitabläufe und Bezahlmodalitäten einer späteren Beitragserhebung hin. So soll die Straßenbahnverlängerung bis spätestens 2021 fertig gestellt sein, wobei eine Schlussrechnung 2021 oder 2022 zu erwarten ist. In den darauf folgenden vier Jahren (= 2023 bis 2026) sei dann mit einer Beitragserhebung zu rechnen. Und wenn ein Beitragsbescheid zugestellt wird, kann man diesen in eine Ratenzahlung über maximal 20 Jahre umwandeln lassen; so sieht es das Thüringer Kommunalabgabengesetz vor. In besonderen Härtefällen könnte sogar eine zinslose Stundung der Beitragslast ausgesprochen werden, so Sauer.

Hinweis: Lesen Sie zum Sachverhalt auch den nachfolgenden Artikel der Ostthüringer Zeitung vom 25. November 2015. (hier abgebildet mit freundlicher Genehmigung der Mediengruppe Thüringen)

OTZ Jena Artikel 2015-11-25

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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