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„Ulmer Straße“: Nicht jede Straßenbauarbeit ist auch straßenbaubeitragspflichtig!

JEZT - TLZ-Artikel 2015-11-12 - Abbildung © Stadt Jena KSJ mit freundlicher Genehmigung der Mediengruppe Thueringen
TLZ-Artikel vom 12.11.2015 – Abbildung © Stadt Jena KSJ mit freundlicher Genehmigung der Mediengruppe Thüringen

Am heutigen Abend (= 12.11.2015) wird der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Jena (SEA) unter anderem über den geplanten grundhaften Ausbau der Ulmer Straße diskutieren. Dieser war im Juni 2015 als Absicht vom SEA mit knapper Mehrheit beschlossen worden, jedoch mit der Auflage: „Die Stadt legt mindestens zwei Varianten vor, davon eine Minimalvariante“.

Hierfür gibt es aus der Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena (KSJ) folgende vorläufige Zeitschiene:

1.) Die entsprechende Beschlussvorlage mit der Nummer 15/0668-BV (= Grundhafte Erneuerung der Ulmer Straße im Abschnitt zwischen der Hausbergstraße und dem Neubauteil) soll entweder am 02.12.2015 oder Anfang Januar 2016 dem Ortsteilrat Wenigenjena vorgestellt werden; dieser kann dann hierzu eine Empfehlung abgeben.

Weiter ist 2.) vorgesehen, dass in der Woche um den 15.12.2015 herum den von einer Beitragserhebung betroffenen Grundstückseigentümern in einer Informationsveranstaltung die Notwendigkeit der Baumaßnahme dargelegt und auf den beabsichtigten Bauablauf eingegangen werden wird.

3.) ist die Vorberatung der Vorlage Nr. 15/0668-BV im SEA ist für den 21.01.2016 geplant und

4.) eine Entscheidung im Stadtrat der Stadt Jena am 27.01.2016 vorgesehen.

Blick vom Hoehenweg auf den Straßenneubau in der Ulmer Str - Foto © Stadt Jena KSJ
Blick vom Höhenweg auf den Straßenneubau in der Ulmer Straße – Foto © Stadt Jena KSJ

Der Kommunalservice möchte betonen, dass die derzeit laufenden Straßenbauarbeiten in der Ulmer Straße alleine dem Straßenneubau dienen und nichts mit einer grundhaften Erneuerung zu tun haben (siehe Foto in der Mitte). Daher liegt in ihnen auch, anders als die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschuss es in einem Artikel der Mediengruppe Thüringen vermutet, keine „ungenehmigte Schaffung von Tatsachen“ bzw. „eine Nichtachtung des Ausschusses“ vor. Im Moment werden in der Straße Anschlussarbeiten an die Kanalisation des Wasser-/Abwasser-Zweckverbandes durchgeführt (siehe Foto unten), die ebenfalls kein grundhafter Ausbau sind. Darauf hat Steffen Schulz, Abteilungsleiter Bau- und Qualitätsmanagement beim KSJ, hingewiesen und dies schreibt auch die Zeitung so.

Kanalbauarbeiten zw Ulmer Str und Hausbergstr - Foto © Stadt Jena KSJ
Kanalbauarbeiten zwischen Ulmer Straße und Hausbergstraße – Foto © Stadt Jena KSJ (Zum Vergrößern bitte anklicken!)

Rainer Sauer, der Leiter der Abteilung Beiträge im KSJ, erklärt in diesem Zusammenhang, dass nicht jede Straßenbauarbeit gleichbedeutend mit einer beitragspflichtigen Maßnahme ist; das könne man in diesem Blog grundsätzlich u.a. HIER und DORT nachlesen. „Wir halten alle Vorgaben des Ausschusses zur Ulmer Straße ein“, verspricht Sauer zudem. In Kürze werden die beiden gewünschten Ausbauvarianten fertig geplant sein, so der Abteilungsleiter. Klar sei aber bereits jetzt, dass der Ausbau „erheblich preiswerter“ werden wird, als in den einst prognostizierten Grobschätzungen. Genauere Details seien Ende des Monats zu erwarten und würden Anfang Dezember den Grundstückseigentümern in einem Informationsschreiben mitgeteilt, so Rainer Sauer.

Lesen Sie zum Thema auch folgenden Artikel in der Ostthüringer Zeitung!

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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