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Die grundhafte Herstellung von „Johannisplatz“ und „Wagnergasse“ ist und bleibt beitragsfrei!

Lageplan Neugestaltung Johannisplatz mit Wagnergasse - Abbildung © Stadt Jena KSJ
Lageplan Neugestaltung „Johannisplatz“ mit „Wagnergasse“ – Abbildung © Stadt Jena KSJ

Entgegen anderslautender Meinungen von Nutzern einer Interplattform ist die grundhafte Erneuerung von „Johannisplatz“ und „Wagnergasse“ nicht mit Beitragszahlungen für die Anlieger verbunden. Hierbei wurde Bezug genommen auf einen Bericht von Herrn Frank Cebula, sachkundiger Bürger im Stadtentwicklungsausschuss des Jenaer Stadtrates, der aber Entsprechendes in seinem Artikel gar nicht geschrieben hatte.

Für die Beitragsfreiheit gibt es einen ganz einfachen Grund: Beide Erschließungsanlagen liegen in einem Sanierungsgebiet und hierbei ist die Erhebung von Erschließungs- oder Straßenbaubeiträgen gesetzlicherseits unzulässig (siehe hierzu auch diesen Bericht auf unserem Blog).

Das Beispiel zeigt jedoch, dass es immer wieder Jenaer Bürger gibt, die – oft aus Unkenntnis heraus – Meinungen in Umlauf bringen, die von anderen Menschen übernommen und als Tatsache geglaubt werden. Soweit wir solche Sachverhalte erkennen, werden wir versuchen, sie hier in diesem Blog richtig zu stellen, denn auch dies gehört zur Bürgerinformation.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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