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„Ulmer Straße“: Mehrere fehlerhafte Informationen der PIRATEN zum Absichtsbeschluss!

Blick von der Hausbergstrasse in die Ulmer Strasse - Foto © Stadt Jena KSJ
Blick von der Hausbergstrasse in die Ulmer Strasse – Foto © Stadt Jena KSJ

In einem Artikel auf dem Blog der PIRATEN-Partei Jena vom 28.06.2015 werden unter dem Titel „Beton oder Naturstein?“ / Punkt 12 mehrere fehlerhafte Angaben gemacht.

Unter anderem schreibt die Autorin des Artikels zur Vorlage „Absicht zur grundhaften Erneuerung der ‚Ulmer Straße‘ (bereits erstmalig hergestellter Bereich)“ (Zitat): „…im Hausbergviertel soll die Ulmer Straße verlängert werden, um dahinter 5 Häuser erschließen zu können. Dafür soll zunächst die bestehende Ulmer Straße, ein Schnipsel mit ganzen drei Anliegern, grundhaft erneuert werden.“ – Dies ist nicht zutreffend. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses (SEA) am 25.06.2015 wurde von Seiten des Kommunalservice Jena (KSJ) erklärt, dass zuerst (und dies sogar in allernächster Zeit) der Neubau der „Ulmer Straße“ erfolgen wird.

Weiter heißt es in dem PIRATEN-Artikel: „Für die Erweiterung werden auch drei Grundstücke an der Hausbergstraße beitragspflichtig, bei denen die künftige Ulmer Straße an der Rückseite des Gebäudes entlangführen wird – über einen Abhang, also zu absolut gar nichts nütze. Sie sollen dafür zahlen, dass man ihnen eine Straße neben den Garten baut, und das nennt sich ‚wirtschaftlicher Vorteil‘. “ – Unter Bezugnahme hierauf erklärt der Leiter der Abteilung Beiträge im KSJ, Herr Rainer Sauer, es komme beim Neubau einer Straße beitragsrechtlich nicht auf den „wirtschaftlichen“ bzw. „besonderen Vorteil“ nach Kommunalabgabengesetz an, denn es seien die Regelungen des Bausgesetzbuches (BauGB) anzuwenden, wo nach § 131 BauGB der „ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand für eine Erschließungsanlage (…) auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen“ ist.

Ulmer Strasse - Ausbaubereich und Neubauteilstueck - Foto © Stadt Jena KSJ
„Ulmer Strasse“: Ausbaubereich und Neubauteilstück – Abbildung © Stadt Jena KSJ

Bedauerlich sei auch, so Sauer, dass die Autorin bezüglich des am 25.06.2015 durch des SEA gefassten Absichtsbeschluss mit dem neuen Punkt 002 suggeriert (Zitat: „Aber mit der Anfügung ist … die Belastung der Anlieger mit je 31.000 € beschlossen. Nun ja, vielleicht kommen sie ja jetzt mit 29.000 € davon.“), dass hier schon eine endgültige Entscheidung gefallen wäre und zwischen 29.000 und 31.000 Euro zu bezahlen sind.

Dass der Absichtsbeschluss keineswegs eine finale Entscheidung darstellt und Summen überhaupt noch nicht feststehen, hatte der Abteilungsleiter Beiträge mehrfach im SEA erläutert. KSJ-Werkleiter Uwe Feige schloss am 25.06.2015 sogar eine andere, als die vorgeschlagene, Ausbauvariante nicht aus.

Weiter ist nach dem Absichtsbeschluss klar, dass nun zuerst die beitragspclichtigen Grundstücke ermittelt werden, dann die beiden Ausbauvarianten geplant und anschließend die Grundstückseigentümer erst schriftlich und anschließend in einer öffentlichen Veranstaltung informiert werden (wie bereits zuvor berichtet gemeinsam mit dem Ortsteilrat), erst in der Folge die Planungsvarianten im SEA vorgestellt und schließlich ein Baubeschluss im Stadtrat engebracht wird. Leider informierte die Autorin – selbst ein Mitglied des Jenaer Stadtrates – über all dies ihre Leser bedauerlicherweise nicht.

Wenn die Autorin hier mit den Mitteln der freien Meinungsäußerung gearbeitet hat, so Sauer, sollte sie eine solche in ihrem Bericht über den Stadtentwicklungsausschuss des Jenaer Stadtrates auch als so kennzeichnen, um sie für alle Leser ihres Artikeln von einer reinen Berichterstattung klar abzugrenzen.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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