Allgemein

Stadtentwicklungsausschuss im April 2015: Neuer Termin für die geplanten Beschlüsse

Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im Plenarsaal des Rathauses - Symbolbild © Stadt Jena KSJ
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im Plenarsaal des Rathauses – Symbolbild © Stadt Jena KSJ

Aufgrund der umfangreichen Tagesordnung der bislang einzigen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses des Jenaer Stadtrats im April 2015 am 16.04. hat das Dezernat Stadtentwicklung mitgeteilt, dass am 23.04.2015 eine Sondersitzung stattfinen wird, in welcher die für April angekündigten Beschlussvorlage der Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena behandelt werden. Dies soll folgende Vorlagen betreffen:

15/0306-BV = Absicht zur Verbesserung bzw. grundhaften Erneuerung der „Bauersfeldstraße“ im Rahmen der der Wohnumfeldverbesserung Winzerla – Siehe auch HIER!

15/0341-BV = Absichtsbeschluss zur Verbesserung und Erneuerung der „Naumburger Straße (Teil 1)“ im Zuge der Straßenbahnverlängerung Nord Siehe auch HIER!

15/0342-BV = Absichtsbeschluss zur Verbesserung und Erneuerung der „Naumburger Straße (Teil 2)“ im Zuge der Straßenbahnverlängerung Nord – Siehe auch HIER!

15/0343-BV = Absichtsbeschluss zur Verbesserung und Erneuerung der „Naumburger Straße (Teil 3)“ im Zuge der Straßenbahnverlängerung Nord – Siehe auch HIER!

15/0344-BV = Absicht zur Verbesserung bzw. grundhaften Erneuerung der Straße „Im Krähmer“ in Wöllnitz Siehe auch HIER!

15/0379-BV = Kostenspaltung in der „Bonhoeffer Straße“ zur Anforderung von Straßenbaubeiträgen

15/0380-BV = Kostenspaltung in der „Mittelstraße“ zur Anforderung von Straßenbaubeiträgen

 

 

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .